Thomas Kieseritzky:
"Das sogenannte staatliche Gewaltmonopol..."

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher, alle hier auf dem Podium außer Ulla Jelpke sind Juristinnen und Juristen. Nun habt ihr zum größten Teil sicherlich nicht so viel gegen Juristinnen, vor allem wenn es sich um sogenannte linke Anwältinnen und Anwälte handelt. Gleichzeitig wißt ihr aber auch, wenn es etwas gibt, das eine Veranstaltung auf Null bringen kann, sind es Redebeiträge von JuristInnen. Um die Sache wenigstens ein bißchen anschaulich zu machen, möchte ich zunächst von einem Film berichten. Den Videofilm hat der Bundesgrenzschutzzeuge Nr. 19 gedreht. Im Ermittlungsverfahren sind die sogenannten Zeugen anonymisiert worden, die GSG 9-Zeugen und die BKA-Zeugen. BGS-Zeuge Nr. 19 hat also in Absprache mit dem BGS-Zeugen Nr. 9, das war der BGS-Einsatzleiter vor Ort, mit seiner als privat bezeichneten Videokamera Videoaufnahmen für sogenannte eigene Anschauungszwecke gefertigt. Zunächst beginnt dieser Film mit Stadt- und Hafenaufnahmen der freien Hafen- und Hansestadt Wismar, dann wird aus einem Zug der Reichsbahn gefilmt, schließlich sind wir in Bad Kleinen im Bahnhofstunnel. Jetzt wird es ernst. Die Kamera hat auch eine Tonaufnahme. Es ist sehr still im Tunnel. Ein Mensch mit gefesselten Händen liegt auf dem Bauch auf dem Fußboden. Er hat etwas Schwarzes über dem Kopf. Wir wissen heute, es ist Klaus Steinmetz. Neben ihm steht der Polizeibeamte BGS Nr. 1 und hält den wehrlosen am Boden liegenden Mann mit einer Pistole in Schach - sichern nennen sie das in ihrem Polizistendeutsch - und auf der anderen Seite des Ganges steht eine Polizistin, ebenfalls in Zivil, eine BKA-Beamtin, wie wir wissen. Sie hat einen häßlichen kurzläufigen Revolver in ihrer Hand. Es ist sehr ruhig, ab und zu dringen von oben vom Bahnsteig Rufe in den Tunnel, sie sind aber nur schwach zu hören. Und die Kamera schwenkt weiter. Wir sehen eine zweite Person auf dem Boden liegen, gefesselt mit bedeckten Kopf, Birgit Hogefeld, wie ich heute weiß, auch "gesichert" von einem Pistolenträger, dem BGS-Zeugen Nr. 4. Alle fünf Personen fast regungslos und ganz aus der Ferne ein Geräusch, das sich wie ein wimmerndes Glöckchen anhört. Ich habe schon mehrfach Spielfilme gesehen, in denen Menschen gerade auf den elektrischen Stuhl geschnallt werden und kurz vor ihnen der Henker mit dem Rad die Knochen bricht. Ungefähr diese entsetzliche Stimmung geht auch von diesen entsetzlichen Bildern aus. Es herrscht Hinrichtungsatmosphäre. Die Kamera geht vom Tunnel die Treppe zum Bahnsteig 3 und 4 hoch. Direkt vor der Treppe liegt ein Mann in einer Blutlache, wohl der GSG 9-Mann Newrzella. Die Kamera schwenkt zu Wolfgang Grams, auch um ihn herum Blut, sein Kopf irgendwie verbunden. Um beide Verletzte bemühen sich Sanitäter. Wolfgang Grams wird wieder von einem GSG 9-Mann "gesichert", das heißt der BGS-Zeuge Nr. 6 hält seine Pistole in Richtung des Bewußtlosen. Die Kamera bewegt sich jetzt wieder rückwärts die Treppe herunter. Ein uniformierter BGS'ler bückt sich auf der Treppe wieder und wieder und deutet mit einem Metallkugelschreiber auf Munitionsteile. Soweit dieser Film. Er beginnt erst nach der Festnahmeaktion. Die Szenen in Bad Kleinen dauern ungefähr sechs Minuten. Den sogenannten Zugriff hat man angeblich nicht gefilmt. Die Staatsanwaltschaft will durch ein Gutachten auch bewiesen haben, daß an dem Film nicht geschnipselt oder rauskopiert worden ist oder daß andere denkbare Manipulationen vorgenommen worden sind. So etwas weckt bei uns natürlich äußerstes Mißtrauen. Zu oft haben wir in der Vergangenheit gehört, daß gerade die interessanten Szenen polizeilichen Handelns nicht gefilmt worden seien. Zuletzt haben wir dies in Frankfurt anläßlich der Demonstration zu dem Brandanschlag in Solingen, als die Polizei unter großer Brutalität 69 Demonstrantinnen und Demonstranten einkesselte und als Gefangene aus der Münchener Straße schleifte, gehört. Zuerst wird geleugnet, daß es Aufnahmen gibt, nachdem dies nicht mehr abzustreiten war, wurde ein technischer Totalausfall der Akkumulatoren der Kamera angeführt. Jedenfalls ist angeblich kein Beweismaterial gegen die Polizei vorhanden. Ihr erinnert euch an einen anderen Vorgang. In dem Wasserwerfer, der Günter Sare überfuhr, versagte just in dem Moment die Gesprächsaufzeichnung im Cockpit. Oder das Dia, das Günter Sare etwa zwei Sekunden vor Beginn der polizeilichen Vertuschungsaktionen zeigte, verschwand bei der Begutachtung in der Hessischen Landesbildstelle. Diese Beispiele sollen genügen, sind bei weitem nicht allein, Ihr versteht aber, auf was ich hinaus will. Der Film wurde von meinem Kollegen Andreas Groß und mir nahe Schwerin in einem kleinen Ort namens Rampe im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern gesehen. Bis vor kurzem beherbergte diese freundliche Liegenschaft die Stasi-Zentrale des Bezirkes Schwerin-Güstrow. Jetzt also saßen wir im Zimmer des Leiters der Abteilung Staatsschutz des LKA, zusammen mit einem Staatsanwalt und einem Kriminalkommissar der SOKO Bad Kleinen und sahen uns den Film mehrmals an. Um die Einsichtnahme in den Film hatte es zuvor Streit gegeben, wie um eigentlich alle selbstverständlichen Rechte aus der Strafprozeßordnung, die Andreas Groß und mir als Beistände der nebenklageberechtigten Verletzten, das heißt der Angehörigen von Wolfgang Grams, zustehen. Die Strafprozeßordnung sieht nämlich im Hauptverfahren vor, daß bei einer Reihe von Delikten, wie z B. Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten, die Verletzten bzw. ihre Vertreter als sogenannte Nebenkläger auf der Bank neben der Staatsanwaltschaft sitzen und in der Hauptverhandlung wie die Staatsanwaltschaft Frage- und Antragsrechte haben, aber eben nur in der Hauptverhandlung. Im Ermittlungsverfahren, das also einer Hauptverhandlung regelmäßig vorausgeht, sind die Rechte der Nebenklageberechtigten weitgehend auf die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten beschränkt. Selbst dieses Recht wird in der Strafprozeßordnung eingeschränkt, wenn, wie es in der Strafprozeßordnung heißt, durch die Gewährung der Akteneinsicht der Untersuchungszweck gefährdet ist. Und von dieser Möglichkeit der Abschirmung hat die Staatsanwaltschaft Schwerin von Anfang an exzessiv Gebrauch gemacht, in dem sie das wieder und wieder behauptet hat. Vielleicht oder wahrscheinlich erinnern Sie sich, in den Wochen nach Bad Kleinen verging keine Woche, ohne daß sich nicht Behörden und ihre Dienstherren, also das Bundeskriminalamt, das Bundesinnenministerium, der Generalbundesanwalt und nicht zu vergessen der Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern der interessierten Öffentlichkeit mit ständig wechselnden Versionen zum Tatablauf anboten, die deutlich vor allem ein Ziel hatten, den jeweils eigenen Dienstherrn jedenfalls nicht als den Pannentyp darstehen zu lassen, sondern ausschließlich die jeweils anderen, und so die eigenen politischen Karrieren zu retten. Sie taten das in einer durchsichtig plumpen Weise, die einen nur den Kopf schütteln ließ. Es ist bezeichnend für den Geisteszustand in diesem Land, was seine Spitzenpolitiker und Spitzenbeamten dem Publikum so alles zuzumuten bereit sind. Dabei geriet die eigentliche Ungeheuerlichkeit schnell in den Hintergrund, nämlich, daß der begründete Verdacht aufgekommen war, daß der bereits niedergeschossene Wolfgang Grams durch GSG 9-Beamte exekutiert worden war. Man kann darin System erkennen, wie Ulla Jelpke das vorhin schon ausgeführt hat: die Ermittlungen verschleppen und es dem Publikum immer wieder erklären: "Wir haben nicht geschossen, das Opfer selbst war es". "Glauben sie es oder glauben sie es nicht", riet der Schweriner leitende Oberstaatsanwalt der Öffentlichkeit. Mit der Zeit glauben sie es, nicht weil sie überzeugt sind, sondern weil sie es glauben wollen. Die jeweiligen staatlichen Institutionen argumentierten dabei in akkurater Kenntnis der Aktenlage, denn Staatsanwaltschaft Schwerin und BKA hatten umfassenden Aktenaustausch vereinbart und beide Behörden berichteten natürlich ihren jeweils Oberen, die dann mit den vermeintlich für sie günstigen "News" an die Öffentlichkeit traten. Für die Staatsanwaltschaft in Schwerin gestaltete sich die Zusammenarbeit jedoch zunehmend als Einbahnstraße. Mit der Zeit schleicht sich in die Korrespondenz mit den Bundesbehörden ein zunehmend larmoyanter Ton ein, mit dem immer wieder beklagt wird, daß der Bund, d.h. in erster Linie das BKA und die GSG 9 und deren Vorgesetzte im Grenzschutzkommando West der Staatsanwaltschaft nicht in dem vereinbarten Maße zuarbeiten. Die einzigen, denen die Akten wohlweislich vorenthalten wurden, waren aber wir Anwälte der Familie Grams. Als auch der dritte Akteneinsichtsantrag abgelehnt war, erzwangen wir über das Landgericht Schwerin die Herausgabe der Akten zur Einsichtnahme. In der Stellungnahme rückte dann die Staatsanwaltschaft Schwerin mit der Wahrheit heraus. Das Bundesinnenministerium hatte wieder und wieder gegen eine Akteneinsicht votiert, aus Fürsorgegründen für seine Beamten. Und die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte sich wie üblich gebeugt. Nachdem die offiziellen Akten des Verfahrens nicht länger geheimzuhalten waren, ging man in die Offensive. Das BMI berief einen 'Sonderermittler' und noch einen Tag bevor sie laut Gerichtsbeschluß spätestens an uns herauszugeben waren, wurde von der Staatsanwaltschaft Schwerin die Abschlußverfügung, wieder mit einer Pressekonferenz, bekanntgegeben. Tenor: Die Ermittlungen hätten keinen strafrechtlichen Verdacht gegen die als beschuldigt ermittelten Beamten der GSG 9 oder anderer Personen ergeben. Es stehe vielmehr fest, daß die auf Wolfgang Grams abgegebenen Schüsse durch Notwehr gerechtfertigt waren. Den tödlichen Kopfschuß habe Wolfgang Grams sich selbst in Suizidabsicht beigebracht. Wir haben jetzt die Akten gelesen und wir sind überzeugt, daß das Ermittlungsergebnis von den Tatsachen nicht getragen wird.

Einen Sonderermittler treffen wir immer dann an, wenn einem Minister das Wasser bis zum Hals steht. Wir erinnern uns z.B. an den französischen Admiral, den der französische Verteidigungsminister Hernu als Sonderermittler eingesetzt hatte, nachdem Agenten des französischen Militärgeheimdienstes das Greenpeace Schiff "Rainbow Warrior" in Neuseeland in die Luft gesprengt hatten. Und auch in Hessen hatten wir schon einen Sonderermittler: nach dem Tod von Günter Sare. Innenminister Horst Winterstein hatte seinerzeit einen Herrn Erkl berufen, sehr erfahren im Kleinen Krisenstab damals während der Schleyer-Entführung, um damit erfolgreich die Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß wegen des Todes durch einen Wasserwerfer abzublocken. Ich behaupte: staatliche Sonderermittler sind geradezu antiaufklärerisch. Sie sollen vertuschen, was ans Licht gehört. Die vielfache Vernehmung hatte noch einen anderen Hintergrund. Bei Beamten kann der Dienstherr die Aussagegenehmigung einschränken. Davon wurde hier massiv Gebrauch gemacht. Insbesondere war den Polizeibeamten von BGS und BKA verboten worden, irgendwelche Angaben zum sogenannten dritten Mann, dem VS-Spitzel Klaus Steinmetz, zu machen. Vernehmung für Vernehmung wurden die Aussagegenehmigungen etwas erweitert, um das einzuräumen, was nun beim besten Willen nicht mehr geheim zu halten war. In jeder Zeugenbelehrung wird einem normalen Zeugen erklärt, auch Verschweigen sei eine Falschaussage und werde streng bestraft. Für beamtete Zeugen ist dies partiell außer Kraft gesetzt, wenn es gilt, staatliches Handeln zu verschleiern. Auch dies ist antiaufklärerisch.
In der BRD gibt das sogenannte staatliche Gewaltmonopol, das manche Menschen für einen Fortschritt halten. Wenn aber das Recht, Zwang auszuüben, auf den Staat delegiert ist, dann muß er sich bei seiner Zwangsausübung wenigsten kontrollieren lassen und transparent sein. Nicht Vertrauen in staatliche Institutionen ist demokratisch, sondern nur äußerste Wachsamkeit, Mißtrauen, Glasnost. Wer einen Vertrauensvorschuß für den staatlichen Gewaltapparat einfordert, kann meines Erachtens nur Übles im Sinn haben.
Und bevor ich jetzt an meinen Kollegen Andreas Groß weitergebe, möchte ich noch eine letzte These in den Raum stellen, die ich bei meinen Erwägungen immer im Hinterkopf habe, wohlwissend das monokausale Theorien nie zum Ziel führen, aber trotzdem möchte ich sie sagen. Die These lautet: In jeder Sondereinheit in der Welt, ob das hier die GSG 9 ist oder die britische SAS, wenn sie mit der IRA konfrontiert ist, oder irgendwelche türkischen Rambokommandos oder wo auch immer, gibt es einen Kodex, und der lautet: Wer einen unseren Kameraden umbringt, ist selber tot. Und das ist die Überlegung, von der ich mich bei dieser Geschichte sehr leiten lasse. Wenn also BGS-Beamte davon ausgehen, daß möglicherweise Wolfgang Grams etwas mit dem Tod von Newrzella zu tun hatte, war er in diesem Moment meines Erachtens, zum Tode verurteilt.

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