Thomas Kieseritzky:
"Das sogenannte staatliche Gewaltmonopol..."
Liebe
Besucherinnen, liebe Besucher, alle hier auf dem Podium
außer Ulla Jelpke sind Juristinnen und Juristen.
Nun habt ihr zum größten Teil sicherlich nicht
so viel gegen Juristinnen, vor allem wenn es sich um sogenannte
linke Anwältinnen und Anwälte handelt. Gleichzeitig
wißt ihr aber auch, wenn es etwas gibt, das eine
Veranstaltung auf Null bringen kann, sind es Redebeiträge
von JuristInnen. Um die Sache wenigstens ein bißchen
anschaulich zu machen, möchte ich zunächst von
einem Film berichten. Den Videofilm hat der Bundesgrenzschutzzeuge
Nr. 19 gedreht. Im Ermittlungsverfahren sind die sogenannten
Zeugen anonymisiert worden, die GSG 9-Zeugen und die BKA-Zeugen.
BGS-Zeuge Nr. 19 hat also in Absprache mit dem BGS-Zeugen
Nr. 9, das war der BGS-Einsatzleiter vor Ort, mit seiner
als privat bezeichneten Videokamera Videoaufnahmen für
sogenannte eigene Anschauungszwecke gefertigt. Zunächst
beginnt dieser Film mit Stadt- und Hafenaufnahmen der
freien Hafen- und Hansestadt Wismar, dann wird aus einem
Zug der Reichsbahn gefilmt, schließlich sind wir
in Bad Kleinen im Bahnhofstunnel. Jetzt wird es ernst.
Die Kamera hat auch eine Tonaufnahme. Es ist sehr still
im Tunnel. Ein Mensch mit gefesselten Händen liegt
auf dem Bauch auf dem Fußboden. Er hat etwas Schwarzes
über dem Kopf. Wir wissen heute, es ist Klaus Steinmetz.
Neben ihm steht der Polizeibeamte BGS Nr. 1 und hält
den wehrlosen am Boden liegenden Mann mit einer Pistole
in Schach - sichern nennen sie das in ihrem Polizistendeutsch
- und auf der anderen Seite des Ganges steht eine Polizistin,
ebenfalls in Zivil, eine BKA-Beamtin, wie wir wissen.
Sie hat einen häßlichen kurzläufigen Revolver
in ihrer Hand. Es ist sehr ruhig, ab und zu dringen von
oben vom Bahnsteig Rufe in den Tunnel, sie sind aber nur
schwach zu hören. Und die Kamera schwenkt weiter.
Wir sehen eine zweite Person auf dem Boden liegen, gefesselt
mit bedeckten Kopf, Birgit Hogefeld, wie ich heute weiß,
auch "gesichert" von einem Pistolenträger,
dem BGS-Zeugen Nr. 4. Alle fünf Personen fast regungslos
und ganz aus der Ferne ein Geräusch, das sich wie
ein wimmerndes Glöckchen anhört. Ich habe schon
mehrfach Spielfilme gesehen, in denen Menschen gerade
auf den elektrischen Stuhl geschnallt werden und kurz
vor ihnen der Henker mit dem Rad die Knochen bricht. Ungefähr
diese entsetzliche Stimmung geht auch von diesen entsetzlichen
Bildern aus. Es herrscht Hinrichtungsatmosphäre.
Die Kamera geht vom Tunnel die Treppe zum Bahnsteig 3
und 4 hoch. Direkt vor der Treppe liegt ein Mann in einer
Blutlache, wohl der GSG 9-Mann Newrzella. Die Kamera schwenkt
zu Wolfgang Grams, auch um ihn herum Blut, sein Kopf irgendwie
verbunden. Um beide Verletzte bemühen sich Sanitäter.
Wolfgang Grams wird wieder von einem GSG 9-Mann "gesichert",
das heißt der BGS-Zeuge Nr. 6 hält seine Pistole
in Richtung des Bewußtlosen. Die Kamera bewegt sich
jetzt wieder rückwärts die Treppe herunter.
Ein uniformierter BGS'ler bückt sich auf der Treppe
wieder und wieder und deutet mit einem Metallkugelschreiber
auf Munitionsteile. Soweit dieser Film. Er beginnt erst
nach der Festnahmeaktion. Die Szenen in Bad Kleinen dauern
ungefähr sechs Minuten. Den sogenannten Zugriff hat
man angeblich nicht gefilmt. Die Staatsanwaltschaft will
durch ein Gutachten auch bewiesen haben, daß an
dem Film nicht geschnipselt oder rauskopiert worden ist
oder daß andere denkbare Manipulationen vorgenommen
worden sind. So etwas weckt bei uns natürlich äußerstes
Mißtrauen. Zu oft haben wir in der Vergangenheit
gehört, daß gerade die interessanten Szenen
polizeilichen Handelns nicht gefilmt worden seien. Zuletzt
haben wir dies in Frankfurt anläßlich der Demonstration
zu dem Brandanschlag in Solingen, als die Polizei unter
großer Brutalität 69 Demonstrantinnen und Demonstranten
einkesselte und als Gefangene aus der Münchener Straße
schleifte, gehört. Zuerst wird geleugnet, daß
es Aufnahmen gibt, nachdem dies nicht mehr abzustreiten
war, wurde ein technischer Totalausfall der Akkumulatoren
der Kamera angeführt. Jedenfalls ist angeblich kein
Beweismaterial gegen die Polizei vorhanden. Ihr erinnert
euch an einen anderen Vorgang. In dem Wasserwerfer, der
Günter Sare überfuhr, versagte just in dem Moment
die Gesprächsaufzeichnung im Cockpit. Oder das Dia,
das Günter Sare etwa zwei Sekunden vor Beginn der
polizeilichen Vertuschungsaktionen zeigte, verschwand
bei der Begutachtung in der Hessischen Landesbildstelle.
Diese Beispiele sollen genügen, sind bei weitem nicht
allein, Ihr versteht aber, auf was ich hinaus will. Der
Film wurde von meinem Kollegen Andreas Groß und
mir nahe Schwerin in einem kleinen Ort namens Rampe im
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern gesehen. Bis
vor kurzem beherbergte diese freundliche Liegenschaft
die Stasi-Zentrale des Bezirkes Schwerin-Güstrow.
Jetzt also saßen wir im Zimmer des Leiters der Abteilung
Staatsschutz des LKA, zusammen mit einem Staatsanwalt
und einem Kriminalkommissar der SOKO Bad Kleinen und sahen
uns den Film mehrmals an. Um die Einsichtnahme in den
Film hatte es zuvor Streit gegeben, wie um eigentlich
alle selbstverständlichen Rechte aus der Strafprozeßordnung,
die Andreas Groß und mir als Beistände der
nebenklageberechtigten Verletzten, das heißt der
Angehörigen von Wolfgang Grams, zustehen. Die Strafprozeßordnung
sieht nämlich im Hauptverfahren vor, daß bei
einer Reihe von Delikten, wie z B. Körperverletzungs-
oder Tötungsdelikten, die Verletzten bzw. ihre Vertreter
als sogenannte Nebenkläger auf der Bank neben der
Staatsanwaltschaft sitzen und in der Hauptverhandlung
wie die Staatsanwaltschaft Frage- und Antragsrechte haben,
aber eben nur in der Hauptverhandlung. Im Ermittlungsverfahren,
das also einer Hauptverhandlung regelmäßig
vorausgeht, sind die Rechte der Nebenklageberechtigten
weitgehend auf die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten
beschränkt. Selbst dieses Recht wird in der Strafprozeßordnung
eingeschränkt, wenn, wie es in der Strafprozeßordnung
heißt, durch die Gewährung der Akteneinsicht
der Untersuchungszweck gefährdet ist. Und von dieser
Möglichkeit der Abschirmung hat die Staatsanwaltschaft
Schwerin von Anfang an exzessiv Gebrauch gemacht, in dem
sie das wieder und wieder behauptet hat. Vielleicht oder
wahrscheinlich erinnern Sie sich, in den Wochen nach Bad
Kleinen verging keine Woche, ohne daß sich nicht
Behörden und ihre Dienstherren, also das Bundeskriminalamt,
das Bundesinnenministerium, der Generalbundesanwalt und
nicht zu vergessen der Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern
der interessierten Öffentlichkeit mit ständig
wechselnden Versionen zum Tatablauf anboten, die deutlich
vor allem ein Ziel hatten, den jeweils eigenen Dienstherrn
jedenfalls nicht als den Pannentyp darstehen zu lassen,
sondern ausschließlich die jeweils anderen, und
so die eigenen politischen Karrieren zu retten. Sie taten
das in einer durchsichtig plumpen Weise, die einen nur
den Kopf schütteln ließ. Es ist bezeichnend
für den Geisteszustand in diesem Land, was seine
Spitzenpolitiker und Spitzenbeamten dem Publikum so alles
zuzumuten bereit sind. Dabei geriet die eigentliche Ungeheuerlichkeit
schnell in den Hintergrund, nämlich, daß der
begründete Verdacht aufgekommen war, daß der
bereits niedergeschossene Wolfgang Grams durch GSG 9-Beamte
exekutiert worden war. Man kann darin System erkennen,
wie Ulla Jelpke das vorhin schon ausgeführt hat:
die Ermittlungen verschleppen und es dem Publikum immer
wieder erklären: "Wir haben nicht geschossen,
das Opfer selbst war es". "Glauben sie es oder
glauben sie es nicht", riet der Schweriner leitende
Oberstaatsanwalt der Öffentlichkeit. Mit der Zeit
glauben sie es, nicht weil sie überzeugt sind, sondern
weil sie es glauben wollen. Die jeweiligen staatlichen
Institutionen argumentierten dabei in akkurater Kenntnis
der Aktenlage, denn Staatsanwaltschaft Schwerin und BKA
hatten umfassenden Aktenaustausch vereinbart und beide
Behörden berichteten natürlich ihren jeweils
Oberen, die dann mit den vermeintlich für sie günstigen
"News" an die Öffentlichkeit traten. Für
die Staatsanwaltschaft in Schwerin gestaltete sich die
Zusammenarbeit jedoch zunehmend als Einbahnstraße.
Mit der Zeit schleicht sich in die Korrespondenz mit den
Bundesbehörden ein zunehmend larmoyanter Ton ein,
mit dem immer wieder beklagt wird, daß der Bund,
d.h. in erster Linie das BKA und die GSG 9 und deren Vorgesetzte
im Grenzschutzkommando West der Staatsanwaltschaft nicht
in dem vereinbarten Maße zuarbeiten. Die einzigen,
denen die Akten wohlweislich vorenthalten wurden, waren
aber wir Anwälte der Familie Grams. Als auch der
dritte Akteneinsichtsantrag abgelehnt war, erzwangen wir
über das Landgericht Schwerin die Herausgabe der
Akten zur Einsichtnahme. In der Stellungnahme rückte
dann die Staatsanwaltschaft Schwerin mit der Wahrheit
heraus. Das Bundesinnenministerium hatte wieder und wieder
gegen eine Akteneinsicht votiert, aus Fürsorgegründen
für seine Beamten. Und die Staatsanwaltschaft Schwerin
hatte sich wie üblich gebeugt. Nachdem die offiziellen
Akten des Verfahrens nicht länger geheimzuhalten
waren, ging man in die Offensive. Das BMI berief einen
'Sonderermittler' und noch einen Tag bevor sie laut Gerichtsbeschluß
spätestens an uns herauszugeben waren, wurde von
der Staatsanwaltschaft Schwerin die Abschlußverfügung,
wieder mit einer Pressekonferenz, bekanntgegeben. Tenor:
Die Ermittlungen hätten keinen strafrechtlichen Verdacht
gegen die als beschuldigt ermittelten Beamten der GSG
9 oder anderer Personen ergeben. Es stehe vielmehr fest,
daß die auf Wolfgang Grams abgegebenen Schüsse
durch Notwehr gerechtfertigt waren. Den tödlichen
Kopfschuß habe Wolfgang Grams sich selbst in Suizidabsicht
beigebracht. Wir haben jetzt die Akten gelesen und wir
sind überzeugt, daß das Ermittlungsergebnis
von den Tatsachen nicht getragen wird.
Einen
Sonderermittler treffen wir immer dann an, wenn einem
Minister das Wasser bis zum Hals steht. Wir erinnern uns
z.B. an den französischen Admiral, den der französische
Verteidigungsminister Hernu als Sonderermittler eingesetzt
hatte, nachdem Agenten des französischen Militärgeheimdienstes
das Greenpeace Schiff "Rainbow Warrior" in Neuseeland
in die Luft gesprengt hatten. Und auch in Hessen hatten
wir schon einen Sonderermittler: nach dem Tod von Günter
Sare. Innenminister Horst Winterstein hatte seinerzeit
einen Herrn Erkl berufen, sehr erfahren im Kleinen Krisenstab
damals während der Schleyer-Entführung, um damit
erfolgreich die Forderung nach einem parlamentarischen
Untersuchungsausschuß wegen des Todes durch einen
Wasserwerfer abzublocken. Ich behaupte: staatliche Sonderermittler
sind geradezu antiaufklärerisch. Sie sollen vertuschen,
was ans Licht gehört. Die vielfache Vernehmung hatte
noch einen anderen Hintergrund. Bei Beamten kann der Dienstherr
die Aussagegenehmigung einschränken. Davon wurde
hier massiv Gebrauch gemacht. Insbesondere war den Polizeibeamten
von BGS und BKA verboten worden, irgendwelche Angaben
zum sogenannten dritten Mann, dem VS-Spitzel Klaus Steinmetz,
zu machen. Vernehmung für Vernehmung wurden die Aussagegenehmigungen
etwas erweitert, um das einzuräumen, was nun beim
besten Willen nicht mehr geheim zu halten war. In jeder
Zeugenbelehrung wird einem normalen Zeugen erklärt,
auch Verschweigen sei eine Falschaussage und werde streng
bestraft. Für beamtete Zeugen ist dies partiell außer
Kraft gesetzt, wenn es gilt, staatliches Handeln zu verschleiern.
Auch dies ist antiaufklärerisch.
In der BRD gibt das sogenannte staatliche Gewaltmonopol,
das manche Menschen für einen Fortschritt halten.
Wenn aber das Recht, Zwang auszuüben, auf den Staat
delegiert ist, dann muß er sich bei seiner Zwangsausübung
wenigsten kontrollieren lassen und transparent sein. Nicht
Vertrauen in staatliche Institutionen ist demokratisch,
sondern nur äußerste Wachsamkeit, Mißtrauen,
Glasnost. Wer einen Vertrauensvorschuß für
den staatlichen Gewaltapparat einfordert, kann meines
Erachtens nur Übles im Sinn haben.
Und bevor ich jetzt an meinen Kollegen Andreas Groß
weitergebe, möchte ich noch eine letzte These in
den Raum stellen, die ich bei meinen Erwägungen immer
im Hinterkopf habe, wohlwissend das monokausale Theorien
nie zum Ziel führen, aber trotzdem möchte ich
sie sagen. Die These lautet: In jeder Sondereinheit in
der Welt, ob das hier die GSG 9 ist oder die britische
SAS, wenn sie mit der IRA konfrontiert ist, oder irgendwelche
türkischen Rambokommandos oder wo auch immer, gibt
es einen Kodex, und der lautet: Wer einen unseren Kameraden
umbringt, ist selber tot. Und das ist die Überlegung,
von der ich mich bei dieser Geschichte sehr leiten lasse.
Wenn also BGS-Beamte davon ausgehen, daß möglicherweise
Wolfgang Grams etwas mit dem Tod von Newrzella zu tun
hatte, war er in diesem Moment meines Erachtens, zum Tode
verurteilt.

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