Berthold Fresenius:
"Solange Bad Kleinen als Skandal galt, hielt es niemand für opportun, Birgit eines Mordes zu beschuldigen."

Im Folgenden eine Zusammenfassung des auf der Veranstaltung gehaltenen Beitrags von Rechtsanwalt Fresenius:

Rechtsanwalt Berthold Fresenius, Birgits zweiter Verteidiger, berichtete darüber, wie der Haftbefehl wegen Mordes zustandegekommen ist. Für die Presseerklärung der Bundesanwaltschaft unmittelbar nach dem Schußwechsel in Bad Kleinen gab es mehrere Entwürfe. Im ersten, nicht veröffentlichten Entwurf hieß es: "In Bad Kleinen kam es zu einer Festnahme. Dabei kam es zu einem Schußwechsel. Grams erlitt einen Kopfschuß, an dessen Folgen er verstarb." Veröffentlicht wurde dann der zweite Entwurf, in der nun Birgit Hogefeld als die Person, die den Schußwechsel eröffnet habe, auftauchte. Andererseits war von dem Kopfschuß gegen Wolfgang Grams nicht mehr die Rede. Sehr rasch aber wurde in der Öffentlichkeit klar, daß Birgit schon vor dem Schußwechsel festgenommen worden war. Nach Aufforderung der Verteidigung mußte der damalige Generalbundesanwaft von Stahl die mehrmals von ihm öffentlich vorgebrachte falsche Anschuldigung gegen Birgit zurücknehmen, sie habe "bei ihrer Festnahme in Bad Kleinen die Schußwaffe gezogen".

Solange Bad Kleinen als Skandal galt, hielt es niemand für opportun, Birgit eines Mordes zu beschuldigen. Erst als in der Presse lanciert worden war, daß das Ermittlungsverfahren gegen die GSG9-Beamten wahrscheinlich eingestellt werde, beantragte die Bundesanwaltschaft Ende November 1993 einen Haftbefehl wegen Mordes in Bad Kleinen. Sie sei dringend verdächtig, so heißt es in diesem Antrag, durch dieselbe Handlung "aus niedrigen Beweggründen und um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen getötet sowie sechs weitere Menschen zu töteten versucht zu haben." Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld seien beide "entsprechend der von den RAF-Mitgliedern für eine derartige Situation vorgesehenen, ständig geübten und in zahlreichen Urteilen rechtskräftig festgestellten Verhaltensweisen einig" gewesen, "sich nicht widerstandslos festnehmen zu lassen", sondern sich "den Fluchtweg erforderlichenfalls durch die Tötung von Polizeibeamten freizuschießen."

Im Februar 1994 übernahm der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof diesen Haftbefehl. Rechtsanwalt Fresenius verwies auf zahlreiche Widersprüche in dieser an sich schon absurden Begründung. Zu den Formulierungen "ständig geübte Verhaltensweise", "Absprache", "in zahlreichen Urteilen festgestellt" bemerkte er, daß in den achtziger Jahren (Birgit ist ja seit 1984 Mitglied der RAF) in keiner Festnahmesituation Angehörige der RAF von ihrer Schußwaffe gebraucht gemacht hätten.
Weiter berichtete Rechtsanwalt Fresenius von Aktivitäten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das der Verteidigung über einen ihrer Leute signalisierte, die Mordanklage sei schon zu kippen, wenn Birgit Hogefeld eine gewisse Kooperation zeige. Eine derartige Kooperation könne dann auch Rückwirkungen auf den Verlauf künftiger Festnahmen haben - was sich ja wohl nur auf den Schußwaffengebrauch beziehen könne, so Berthold Fresenius über diese unverhohlene Drohung. Rechtsanwalt Fresenius beendete seinen Beitrag mit der Aufforderung, alles zu unternehmen, damit nicht am Ende von Bad Kleinen ein Selbstmord, eine Mörderin und eine überforderte GSG 9 stehe.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis der Broschüre