Berthold
Fresenius:
"Solange Bad Kleinen als Skandal galt,
hielt es niemand für opportun, Birgit eines Mordes zu beschuldigen."
Im Folgenden eine Zusammenfassung des
auf der Veranstaltung gehaltenen Beitrags von Rechtsanwalt
Fresenius:
Rechtsanwalt
Berthold Fresenius, Birgits zweiter Verteidiger, berichtete
darüber, wie der Haftbefehl wegen Mordes zustandegekommen
ist. Für die Presseerklärung der Bundesanwaltschaft
unmittelbar nach dem Schußwechsel in Bad Kleinen
gab es mehrere Entwürfe. Im ersten, nicht veröffentlichten
Entwurf hieß es: "In Bad Kleinen kam es zu
einer Festnahme. Dabei kam es zu einem Schußwechsel.
Grams erlitt einen Kopfschuß, an dessen Folgen er
verstarb." Veröffentlicht wurde dann der zweite
Entwurf, in der nun Birgit Hogefeld als die Person, die
den Schußwechsel eröffnet habe, auftauchte.
Andererseits war von dem Kopfschuß gegen Wolfgang
Grams nicht mehr die Rede. Sehr rasch aber wurde in der
Öffentlichkeit klar, daß Birgit schon vor dem
Schußwechsel festgenommen worden war. Nach Aufforderung
der Verteidigung mußte der damalige Generalbundesanwaft
von Stahl die mehrmals von ihm öffentlich vorgebrachte
falsche Anschuldigung gegen Birgit zurücknehmen,
sie habe "bei ihrer Festnahme in Bad Kleinen die
Schußwaffe gezogen".
Solange Bad Kleinen als Skandal galt,
hielt es niemand für opportun, Birgit eines Mordes
zu beschuldigen. Erst als in der Presse lanciert worden
war, daß das Ermittlungsverfahren gegen die GSG9-Beamten
wahrscheinlich eingestellt werde, beantragte die Bundesanwaltschaft
Ende November 1993 einen Haftbefehl wegen Mordes in Bad
Kleinen. Sie sei dringend verdächtig, so heißt
es in diesem Antrag, durch dieselbe Handlung "aus
niedrigen Beweggründen und um eine andere Straftat
zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen
getötet sowie sechs weitere Menschen zu töteten
versucht zu haben." Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld
seien beide "entsprechend der von den RAF-Mitgliedern
für eine derartige Situation vorgesehenen, ständig
geübten und in zahlreichen Urteilen rechtskräftig
festgestellten Verhaltensweisen einig" gewesen, "sich
nicht widerstandslos festnehmen zu lassen", sondern
sich "den Fluchtweg erforderlichenfalls durch die
Tötung von Polizeibeamten freizuschießen."
Im Februar 1994 übernahm der Ermittlungsrichter
am Bundesgerichtshof diesen Haftbefehl. Rechtsanwalt Fresenius
verwies auf zahlreiche Widersprüche in dieser an
sich schon absurden Begründung. Zu den Formulierungen
"ständig geübte Verhaltensweise",
"Absprache", "in zahlreichen Urteilen festgestellt"
bemerkte er, daß in den achtziger Jahren (Birgit
ist ja seit 1984 Mitglied der RAF) in keiner Festnahmesituation
Angehörige der RAF von ihrer Schußwaffe gebraucht
gemacht hätten.
Weiter berichtete Rechtsanwalt Fresenius von Aktivitäten
des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das der Verteidigung
über einen ihrer Leute signalisierte, die Mordanklage
sei schon zu kippen, wenn Birgit Hogefeld eine gewisse
Kooperation zeige. Eine derartige Kooperation könne
dann auch Rückwirkungen auf den Verlauf künftiger
Festnahmen haben - was sich ja wohl nur auf den Schußwaffengebrauch
beziehen könne, so Berthold Fresenius über diese
unverhohlene Drohung. Rechtsanwalt Fresenius beendete
seinen Beitrag mit der Aufforderung, alles zu unternehmen,
damit nicht am Ende von Bad Kleinen ein Selbstmord, eine
Mörderin und eine überforderte GSG 9 stehe.
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