Rechtsanwältin Ursula Seifert zu den Haftbedingungen von Birgit Hogefeld

Birgit Hogefeld wurde am 27. Juni in Bad Kleinen festgenommen. Sie wird seither unter Bedingungen in Haft gehalten, die unmenschlich und in höchstem Maße geeignet sind, ihre körperliche und seelische Unversehrtheit zu schädigen, da sie darauf abzielen, möglichst jeden zwischenmenschlichen Kontakt zu unterbinden bzw. bis ins Detail zu kontrollieren und Sinnesreize von außen auf ein Minimum zu reduzieren. Sonderhaftbedingungen dieser Art werden seit 20 Jahren an politischen Gefangenen in der Bundesrepublik praktiziert. Sie sind in dieser Zeit auch auf vielen Veranstaltungen beschrieben worden, Gerichtsärzte haben sich gegen sie ausgesprochen, amnesty international u.a. Menschenrechtsorganisationen haben dagegen protestiert. Sie haben sich gleichwohl nicht verändert und werden ungebrochen weiter exekutiert. Einigen von Ihnen werden sie sicher schon bekannt sein.

Ich denke, daß es gleichwohl sehr wichtig ist, sie im einzelnen zu beschreiben und ihre Abschaffung zu fordern. Konkret wird die von der Bundesanwaltschaft beantragte und vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes angeordnete strenge Einzelhaft bei Birgit Hogefeld folgendermaßen praktiziert:
Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum. Die Zellen ringsum sind leer, muß eine gleichwohl aus Platzmangel einmal belegt werden, wird streng darauf geachtet, daß die Gefangene kein oder zumindest nur sehr schlecht deutsch spricht, damit keinerlei Kommunikation stattfinden kann. Die ersten drei Monate nach ihrer Inhaftierung mußte Birgit Hogefeld alleine Hofgang machen, die übrigen 23 Stunden war sie in ihrer Zelle eingesperrt. Während dieses Hofgangs war ihr das Sprechen mit anderen Gefangenen ausdrücklich verboten. Als sie sich an dieses Redeverbot nicht hielt und während des Hofgangs andere Frauen, die zufällig am Fenster standen grüßte oder ihnen etwas zurief, wurde ihr der Hofgang für die Dauer von drei Monaten ganz verweigert, sodaß sie in dieser Zeit dann 24 Stunden täglich in ihrer Zelle eingeschlossen war. Das bedeutet, daß ihr die ersten sechs Monate in Haft jeder unkontrollierte menschliche Kontakt verhindert wurde, daran hat sich bis heute auch nur sehr wenig geändert. Zwar kann sie seit Ende Dezember 1993 zumindest theoretisch mit etwa 5-6 anderen Frauen eine Stunde gemeinsam Hofgang machen. Diese Frauen gehen aber häufig gar nicht auf den Hof. Anfangs sprachen sie sich noch ab, damit Birgit Hogefeld wenigstens mit ein oder zwei Frauen zusammen im Hof war, zwischenzeitlich ist es aber so, daß sie des öfteren auch wieder alleine Hofgang macht. Nach wie vor ist sie die restlichen 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle eingesperrt, von sämtlichen anderen Veranstaltungen in der Haftanstalt ist sie ausgeschlossen. Wenn sie ihre Zelle z.B. zum Duschen oder zum Besuch verläßt, werden nach wie vor alle anderen Gefangenen in ihre Zellen gesperrt, damit sie niemanden zu Gesicht bekommt. 2-mal monatlich darf sie in einem besonderen Raum für die Dauer einer Stunde Besuch erhalten. Diese Besuche werden immer von Beamten des LKA und einem Anstaltsbediensteten überwacht, wobei mindestens einer dieser Beamten mitschreibt. Daß es unter diesen Bedingungen kaum möglich ist, ein wirklich persönliches Gespräch zu führen, wie es für unsere Mandantin, insbesondere nach dem Tod von Wolfgang Grams, ihrem Lebensgefährten, notwendig wäre, braucht, denke ich, nicht weiter erklärt zu werden. Alle Besuche, bis auf die Besuche der Mutter und des Bruder, finden darüber hinaus mit Trennscheibe statt. Auch wird ihre gesamte Korrespondenz kontrolliert und zensiert. Dies betrifft auch die Verteidigerpost, bei der vom Kontrollrichter selbst Aktenteile ihres Verfahrens wegzensiert werden. Von den anderen Briefen werden viele erst gar nicht weitergeleitet, z.B. schon dann nicht, wenn sie zu lang sind, oder ihr Inhalt zu theoretisch ist. Oft dauert es drei, vier oder gar fünf Wochen, bis ein Brief überhaupt weitergeleitet wird. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften darf Birgit Hogefeld nur über die Haftanstalt beziehen. Auch hier wird zensiert, selbst Artikel der Zeitschrift "konkret". Wie ich eingangs schon erwähnte, sind politische Gefangene in der Bundesrepublik seit den 70'er Jahren gleichen oder vergleichbaren Haftbedingungen ausgesetzt und gleich lange auch leugnen die Verantwortlichen nicht nur die Existenz politischer Gefangener in der BRD überhaupt, sondern auch die Sonderbehandlung. So teilte auch jetzt wieder der zuständige Justizminister von Nordrhein-Westfalen amnesty international auf deren Anfrage hin mit, daß er sich über die Haftbedingungen von Birgit Hogefeld informiert habe und ihm "diese in keinerlei Hinsicht zu Maßnahmen Anlaß gegeben hätten." Besonders deutlich äußerte sich in diesem Zusammenhang auch ein Richter am Amtsgericht Bielefeld, der zeitweise für die Kontrolle der Verteidigerpost zuständig war und in einem Beschluß folgendes formulierte: "Noch ein vorsorglicher Hinweis zur gerne benutzten Lüge von der Isolationsfolter. Frau Hogefeld darf bis zu vier deutschsprachige Tageszeitungen und weitere 4 Wochen- oder Monatsblätter aus dem allgemeinen Handel beziehen. Sie verfügt weiter über Fernsehgerät und Radio." In diesem Zusammenhang frage ich Sie, haben Sie sich schon einmal mit einem Fernseher oder einem Radio unterhalten? Oder eine Zeitung umarmt?

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