Rechtsanwältin
Ursula Seifert zu den Haftbedingungen von Birgit Hogefeld
Birgit
Hogefeld wurde am 27. Juni in Bad Kleinen festgenommen.
Sie wird seither unter Bedingungen in Haft gehalten, die
unmenschlich und in höchstem Maße geeignet
sind, ihre körperliche und seelische Unversehrtheit
zu schädigen, da sie darauf abzielen, möglichst
jeden zwischenmenschlichen Kontakt zu unterbinden bzw.
bis ins Detail zu kontrollieren und Sinnesreize von außen
auf ein Minimum zu reduzieren. Sonderhaftbedingungen dieser
Art werden seit 20 Jahren an politischen Gefangenen in
der Bundesrepublik praktiziert. Sie sind in dieser Zeit
auch auf vielen Veranstaltungen beschrieben worden, Gerichtsärzte
haben sich gegen sie ausgesprochen, amnesty international
u.a. Menschenrechtsorganisationen haben dagegen protestiert.
Sie haben sich gleichwohl nicht verändert und werden
ungebrochen weiter exekutiert. Einigen von Ihnen werden
sie sicher schon bekannt sein.
Ich denke, daß es gleichwohl sehr
wichtig ist, sie im einzelnen zu beschreiben und ihre
Abschaffung zu fordern. Konkret wird die von der Bundesanwaltschaft
beantragte und vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes
angeordnete strenge Einzelhaft bei Birgit Hogefeld folgendermaßen
praktiziert:
Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum.
Die Zellen ringsum sind leer, muß eine gleichwohl
aus Platzmangel einmal belegt werden, wird streng darauf
geachtet, daß die Gefangene kein oder zumindest
nur sehr schlecht deutsch spricht, damit keinerlei Kommunikation
stattfinden kann. Die ersten drei Monate nach ihrer Inhaftierung
mußte Birgit Hogefeld alleine Hofgang machen, die
übrigen 23 Stunden war sie in ihrer Zelle eingesperrt.
Während dieses Hofgangs war ihr das Sprechen mit
anderen Gefangenen ausdrücklich verboten. Als sie
sich an dieses Redeverbot nicht hielt und während
des Hofgangs andere Frauen, die zufällig am Fenster
standen grüßte oder ihnen etwas zurief, wurde
ihr der Hofgang für die Dauer von drei Monaten ganz
verweigert, sodaß sie in dieser Zeit dann 24 Stunden
täglich in ihrer Zelle eingeschlossen war. Das bedeutet,
daß ihr die ersten sechs Monate in Haft jeder unkontrollierte
menschliche Kontakt verhindert wurde, daran hat sich bis
heute auch nur sehr wenig geändert. Zwar kann sie
seit Ende Dezember 1993 zumindest theoretisch mit etwa
5-6 anderen Frauen eine Stunde gemeinsam Hofgang machen.
Diese Frauen gehen aber häufig gar nicht auf den
Hof. Anfangs sprachen sie sich noch ab, damit Birgit Hogefeld
wenigstens mit ein oder zwei Frauen zusammen im Hof war,
zwischenzeitlich ist es aber so, daß sie des öfteren
auch wieder alleine Hofgang macht. Nach wie vor ist sie
die restlichen 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle eingesperrt,
von sämtlichen anderen Veranstaltungen in der Haftanstalt
ist sie ausgeschlossen. Wenn sie ihre Zelle z.B. zum Duschen
oder zum Besuch verläßt, werden nach wie vor
alle anderen Gefangenen in ihre Zellen gesperrt, damit
sie niemanden zu Gesicht bekommt. 2-mal monatlich darf
sie in einem besonderen Raum für die Dauer einer
Stunde Besuch erhalten. Diese Besuche werden immer von
Beamten des LKA und einem Anstaltsbediensteten überwacht,
wobei mindestens einer dieser Beamten mitschreibt. Daß
es unter diesen Bedingungen kaum möglich ist, ein
wirklich persönliches Gespräch zu führen,
wie es für unsere Mandantin, insbesondere nach dem
Tod von Wolfgang Grams, ihrem Lebensgefährten, notwendig
wäre, braucht, denke ich, nicht weiter erklärt
zu werden. Alle Besuche, bis auf die Besuche der Mutter
und des Bruder, finden darüber hinaus mit Trennscheibe
statt. Auch wird ihre gesamte Korrespondenz kontrolliert
und zensiert. Dies betrifft auch die Verteidigerpost,
bei der vom Kontrollrichter selbst Aktenteile ihres Verfahrens
wegzensiert werden. Von den anderen Briefen werden viele
erst gar nicht weitergeleitet, z.B. schon dann nicht,
wenn sie zu lang sind, oder ihr Inhalt zu theoretisch
ist. Oft dauert es drei, vier oder gar fünf Wochen,
bis ein Brief überhaupt weitergeleitet wird. Bücher,
Zeitungen und Zeitschriften darf Birgit Hogefeld nur über
die Haftanstalt beziehen. Auch hier wird zensiert, selbst
Artikel der Zeitschrift "konkret". Wie ich eingangs
schon erwähnte, sind politische Gefangene in der
Bundesrepublik seit den 70'er Jahren gleichen oder vergleichbaren
Haftbedingungen ausgesetzt und gleich lange auch leugnen
die Verantwortlichen nicht nur die Existenz politischer
Gefangener in der BRD überhaupt, sondern auch die
Sonderbehandlung. So teilte auch jetzt wieder der zuständige
Justizminister von Nordrhein-Westfalen amnesty international
auf deren Anfrage hin mit, daß er sich über
die Haftbedingungen von Birgit Hogefeld informiert habe
und ihm "diese in keinerlei Hinsicht zu Maßnahmen
Anlaß gegeben hätten." Besonders deutlich
äußerte sich in diesem Zusammenhang auch ein
Richter am Amtsgericht Bielefeld, der zeitweise für
die Kontrolle der Verteidigerpost zuständig war und
in einem Beschluß folgendes formulierte: "Noch
ein vorsorglicher Hinweis zur gerne benutzten Lüge
von der Isolationsfolter. Frau Hogefeld darf bis zu vier
deutschsprachige Tageszeitungen und weitere 4 Wochen-
oder Monatsblätter aus dem allgemeinen Handel beziehen.
Sie verfügt weiter über Fernsehgerät und
Radio." In diesem Zusammenhang frage ich Sie, haben
Sie sich schon einmal mit einem Fernseher oder einem Radio
unterhalten? Oder eine Zeitung umarmt?
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