Rede
für die Informationsveranstaltung zu Bad Kleinen in Frankfurt/M.
am 24.3.1994
Ulla Jelpke
In der Innenausschußsitzung des
Deutschen Bundestages vom 18. August 1993 beklagte der
FDP-Abgeordnete Lüder folgendes: "Wir haben
jetzt - das finde ich ganz besonders schlimm für
die Informationsarbeit der Regierung - eine neue Positionierung
der Leiche (des Wolfgang Grams). In jedem Bericht hat
die Leiche eine andere Position. Wie erklärt sich
das eigentlich?" Diese Äußerung quittierte
der CDU-Abgeordnete Johannes Gerster mit dem Zwischenruf:
"Die Gleise haben sich verschoben!"
Ich
meine, daß gerade dieser Zwischenruf äußerst
bemerkenswert ist. Nicht wegen des Zynismus, der hier
zum Ausdruck kommt, sondern wegen des ungewollten Verweises
auf die Kräfte, die hier am walten sind. In der Tat
finde ich: Nichts kann anschaulicher beschreiben, wie
hier die Wahrheit verbogen worden ist.
Man muß sich heute schon fast wieder
in Erinnerung rufen: Die tödlichen Schüsse von
Bad Kleinen haben den Staatsapparat der Bundesrepublik
in seine schwerste Krise seit langem gestürzt, wenn
auch nur für eine kurze Zeit. Der Bundesinnenminister
und der Generalbundesanwalt mußten gehen. Der Vizepräsident
des BKA und weitere höhere BKA-Beamte und Beamte
im Bundesministerium des Innern wurden versetzt oder in
den Ruhestand geschickt.
Nach Bad Kleinen mußte sich der
Staatsapparat nachsagen lassen, daß Polizeibeamte
einen schwerverletzten Menschen durch einen aufgesetzten
Kopfschuß regelrecht hingerichtet hatten. Ein Tatbestand,
der in breiten Teilen der Öffentlichkeit und in der
liberalen Presse Assoziationen an Bananenrepubliken und
anderen Diktaturen hervorrief. Verschlimmert für
die Herrschenden wurde die Situation dadurch, daß
sich in den folgenden Tagen der Eindruck in der Bevölkerung
festsetzte, daß hier nicht nur ein wehrloser Mensch
von Polizeibeamten eiskalt getötet worden ist, sondern
daß dieser Mord zudem noch von den höchsten
Stellen gedeckt worden ist. Sei es dadurch, daß
das BKA und die Bundesanwaltschaft die parlamentarischen
Gremien und die Öffentlichkeit bewußt belogen
oder durch eine Politik der Geheimhaltung eine Aufklärung
unmöglich machten. Und die Öffentlichkeit erkannte,
daß in diesem Vertuschen und Verdunkeln der genauen
Umstände der tödlichen Schüsse
auch ein gewisses unausgesprochenes Einverständnis
zwischen Staatsorganen und polizeilichen Todesschützen
bestand und natürlich immer noch besteht. Staatliche
Stellen verhielten sich entweder selber wie ertappte Täter.
Oder wie der Besuch des Bundeskanzlers bei der GSG 9 wenige
Tage nach Bad Kleinen zeigte: Es gab auch einen offensiven
Umgang mit den tödlichen Schüssen. Des Kanzlers
demonstrative Freisprechung der GSG 9 weist starke Ähnlichkeiten
mit der Politik Görings gegenüber der preußischen
und später der Polizei des faschistischen Staates
auf. Der hatte seinen Bullen zugesichert: "Denkt
daran: Wenn ihr schießt, dann schieße ich."
Er übernahm damit die Verantwortung für einen
hemmungslosen Schußwaffengebrauch (...)
Die Bilanz dieses Abschlußberichtes
des Innenausschusses kann man so zusammenfassen: Heute
läßt sich nichts mehr beweisen. Vor allem läßt
sich nicht mehr beweisen, daß GSG9-Beamte oder andere
Polizeibeamte Wolfgang Grams durch einen Nahschuß
ermordet haben. Deswegen - so die Bundesregierung - spreche
nichts mehr zwingend gegen einen Suizid.Um zu einem derartigen
Ergebnis zu kommen, waren nahezu dreißig gravierende
Pannen bei der Spurensicherung durch das BKA nötig.
Nachdem die Top-Ermittler des technisch
hochgerüsteten BKA bei der Tatortarbeit und bei der
Spurensicherung durch eine Serie von Fehlern im "handwerklichen
Bereich" - wie das von Kanther genannt wird - zur
Vernichtung wichtiger Spuren und Beweise beitrugen, war
die Grundlage für die Entlastung der GSG 9 und des
BKA gelegt. Erst nachdem unter anderem:
* BKA-Beamte "in Verkennung der ... Zuständigkeit"
Polizeibeamte der Lübecker Polizei von der Leichenschau
Wolfgang Grams fernhielten
* BKA-Beamte dann Spuren an Kopf und Händen der Leiche
Wolfgang Grams bei der Obduktion "irrtümlich"
und wegen "unzureichender Erfahrung" beseitigten
* BKA-Beamte die Asservierung der Haare Wolfgang Grams
"aufgrund eines Mißverständnisses"
unterließen
* BKA-Beamte frühzeitig die Waffen der GSG 9-Beamten
beschossen hatten und somit eventuelle Blut- und Gewebeanhaftungen
im Mündungsbereich dieser Waffen beseitigten
* BKA-Beamte nicht Willens waren, trotz aufkommenden Verdachts
einer Tötung Wolfgang Grams durch einen Nahschuß
durch Polizeibeamte, eine "an sich gebotene Neuaufnahme
der Tatortarbeit" durchzuführen
* BKA-Beamte die Lage des Schwerverletzten Wolfgang Grams
und dessen Waffe in den Gleisanlagen nicht dokumentierten
und heute nicht mehr klären können usw. usw.
Erst nachdem also war die unbewiesene
Behauptung von einer Selbsttötung Wolfgang Grams
möglich.
Nötig war dafür eine Politik
der Geheimhaltung des langjährigen Vorlaufs und des
eigentlichen Ablaufs und Ziels der "Operation Weinlese".
Hierüber wurde weder der Innenausschuß noch
die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet.
Dies obwohl der V-Mann durch den Einsatz in Bad Kleinen
"verbrannt' war, wie dies im Geheimdienst-Jargon
heißt, und damit überhaupt keine Veranlassung
zur Geheimhaftung mehr bestanden hat. Es sei denn: Der
Staatsapparat will sich selber schützen. Und dafür
besteht offenbar aller Grund. So wurde immer noch in der
Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission vom 2.3.1994
total gemauert, was selbst zum Protest des CDU-Abgeordneten
Gerster führte.
Bis heute ist nicht klar, welche Dienste
seit wann mit dem V-Mann Klaus Steinmetz zusammengearbeitet
hatten, bzw. mit seinen Informationen gearbeitet haben.
Es gibt ernst zu nehmende Hinweise, daß neben dem
Landesamt für Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz auch
das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst
den V-Mann Steinmetz an der Leine hatten.
Nötig war dafür aber auch eine
parteiliche Ermittlungsarbeit, die von vornherein die
Zeugin Baron als unglaubwürdig darstellte. Im Abschlußbericht
heißt es zur Zeugin Baron: Es "bestehe die
Vermutung", daß sie ihre "bruchstückhaften
Wahrnehmungen mit Überlegungen und Mutmaßungen
vermengt habe".
Hingegen werden die Aussagen der GSG 9-Beamten,
die immerhin unter des Verdachts des Mordes stehen, äußerst
wohlwollend bewertet. Zu ihnen heißt es im Abschlußbericht:
Trotz "teils widersprüchliche(r), teils dem
festgestellten Geschehensablauf nicht entsprechende(r)
Angaben", trotz "unzutreffender Angaben"
der Beamten, wird ihnen "Aufrichtigkeit" und
die "Ernsthaftigkeit ihres Bemühens um die Aufklärung
der genauen Abläufe" attestiert. So die Erklärung
des Hauspsychologen der GSG 9, die die Bundesregierung
der Einfachheit halber so ohne Gegengutachten in ihrem
Bericht übernimmt.
Die Bundesregierung gibt aber auch im
Abschlußbericht völlig unbekümmert und
enthüllend zu: Schließlich liege es "auf
der Hand, daß sich das Erkenntnisbild eines jeden
Beamten - u.a. auch durch Abgleich der Erfahrungen aus
den Vernehmungen sowie Gesprächen im Kollegenkreis
über die Vernehmungen fortentwickelte". Mit
Recht notiert die "taz" zu dieser Passage, daß
es sich hier um eine Zeugenbeschreibung handelt, die jeden
Amtsrichter erschaudern läßt" (taz, 3.3.1994).
Aber daß sich die Aussagen der GSG
9-Beamten, und auch der Ministerialbeamten, "fortentwickelten",
das ist sicher richtig. Schließlich stand man unmittelbar
nach den Ereignissen von Bad Kleinen vor dem Problem,
daß eine beträchtliche Zahl unbeteiligter Reisender
als Zeugen in Frage kamen. Erst im Laufe der Ermittlungsarbeit
ließ sich also mit Bestimmtheit sagen, was diese
Zeugen gesehen hatten.
Für die Polizeizeugen ergab sich
daraus, daß sie sich in ihren Aussagen völlig
unbestimmt hielten. Eine präzise Festlegung sollte
offenbar unterbleiben. Wir haben die interessante Situation,
daß trotz eines Schußwechsels von 8 bis 15
Sekunden Länge, kein Beamter gesehen haben will,
wie Wolfgang Grams ums Leben kam. Das heißt, alle
Beamten haben just in diesem Moment, dem sie zwei Tage
lang entgegenfieberten und auf den sie all ihr Augenmerk
konzentrierten, weggeschaut. Wie auf stummen Befehl hin,
schauten alle Polizisten bei Beginn der Schießerei
in eine andere Richtung. Das wollte und will man uns allen
Ernstes glauben machen.
Ähnlich sah es bei der Unterrichtung
der Parlamentarischen Gremien des Bundestages aus. Mit
vorgeschoben Argumenten einer angeblich notwendigen Geheimhaltungspolitik
und Übermittlungsfehlern wurde eine Unterrichtung
verhindert und die parlamentarische Kontrolle ausgeschaltet.
Systematisch wurde eine Politik der Desinformation betrieben.
Schaut man sich heute die erste Unterrichtung
des Innenausschusses durch das BKA, den Generalbundesanwalt
und das BMI an, dann erkennt man auch hier diese Methode,
die darauf abzielt, eine genaue Festlegung zu vermeiden.
Aus diesen Berichten erfuhr man weder etwas über
die Einsatzstärke der Polizeikräfte, noch darüber,
wieviele Schüsse abgegeben worden sind, weder über
die Tatortarbeit und Spurensicherung, weder über
die Ergebnisse der Obduktion von Wolfgang Grams und des
getöteten Polizeibeamten Michael Newrzella, noch
über die Aussage der Zeugin Baron. Erst recht nicht
über den genauen Ablauf des Schußwechsels.
Wenn auch der unterrichtende Polizeiführer Hofmeier
sonst nichts wußte, eins wußte er genau -
ich zitiere -: "Wir haben von der GSG 9 her keine
Darstellung, keinen Verlaufsbericht. Da laufen ja auch
die üblichen Todesermittlungsverfahren. Hier gab
es dann einen Schußwechsel. Ich weiß nicht,
wie nahe man dran war oder wie weit weg. Dabei lag letztlich
Herr Grams tot auf den Gleisen. Das ist die Situation."
Soweit der BKA-Beamte Hofmeier, der den Einsatz in Bad
Kleinen von Wiesbaden aus geleitet hatte. Man sieht aber
deutlich an seiner Aussage: Ihm ist völlig klar,
daß er vor allem über die Schußentfernung
nichts Verbindliches sagen darf.
In der weiteren Unterrichtung wurde im
wesentlichen nur noch das bestätigt, was die Presse
ohnehin schon aufgedeckt hatte. Ich würde aber behaupten,
daß mit jeder weiteren Berichterstattung von der
tatsächlichen Wahrheit abgerückt worden ist.
Gab es in der ersten Unterrichtung noch eine gewisse Offenheit,
was den Ablauf der Ereignisse anging, so war man später
in der Lage, nach Abschätzung des allgemeinen Kenntnisstandes
aus den Zeugenvernehmungen sich auf eine Version festzulegen.
Wenn man heute die Ergebnisse der Berichte zusammenträgt,
die die Bundesanwaltschaft, das BKA, das BMI und andere
Vertreter von Sicherheitsbehörden im Innenausschuß
abgegeben haben, dann muß man zusammenfassen: Hier
ist nichts, aber auch rein gar nichts an Fakten vorgetragen
worden, die zur Aufklärung hätten beitragen
können. Stattdessen wurde gelogen, stattdessen wurden
Rückzugsgefechte geführt. In der Diskussion
beschäftigte man sich im wesentlichen mit Koordinations-
und Kommunikationsproblemen der Sicherheitsbehörden.
Präsentiert wurden gegeneinander arbeitende Institutionen,
nicht oder zu spät informierte Verantwortliche auf
allen Etagen. Als Konsequenz nahegelegt werden weitere
Zentralisierungen und Vereinheitlichung der Sicherheitsbehörden.
Zusammenschluß von GSG 9 und Länder-SEKs zu
einer Art Schwarzen Reichswehr unter einheitlicher Führung
und Ausbau der geheimdienstlichen Befugnisse der Polizeien
und ihrer Ermittler.
Es war von daher auch kein Wunder, daß
im Bundestag ein von Bündnis 90/Die Grünen geforderter
Parlamentarischer Untersuchungsausschuß abgelehnt
worden ist. Stattdessen beauftragte das Parlament mit
den Stimmen der Regierungsparteien und der SPD die Regierung
selber, die Vorgänge in Bad Kleinen zu untersuchen,
und einen Bericht vorzulegen.
Der vorgelegte Abschlußbericht der
Bundesregierung soll denn auch einzig und allein dazu
dienen, die GSG 9 und das BKA freizusprechen. Durch die
quälend langen Untersuchungen vor allem des Wissenschaftlichen
Dienstes in Zürich, und gezielt ausgestreuten Teilergebnissen,
die allesamt die GSG 9-Beamten entlasteten, wurde die
Öffentlichkeit, an das zu erwartende Ergebnis gewöhnt.
Auch im Innenausschuß ist nach der Vorlage des Berichts
kein Widerspruch aus der SPD und FDP mehr laut geworden.
Auch der Abgeordnete Lüder hat sich damit abgefunden,
daß die Lage von Wolfgang Grams in dem Gleis wieder
eine andere ist. Und vor dem Hintergrund dieser Stimmung
im Innenausschuß verlangte der BKA-Präsident
Zachert als ein Akt der Fürsorge, daß auch
er persönlich vom BMI entlastet werde.
Die politische Krise von Bad Kleinen hat
die Bundesregierung ein Dreivierteljahr später so
gemeistert: Das BKA wird weiter umstrukturiert im Sinne
neuer Effizienz. Dazu gehört die Fortführung
der ohnehin schon vor Bad Kleinen begonnen Einrichtung
einer Besonderen Aufbauorganisation innerhalb des BKA,
um die Führungskraft zu stärken und die Koordination
mit den Ländern zu verbessern.
Die GSG 9 wird zukünftig bei den
SEK der Länder mehr Erfahrungen sammeln können,
und leichter durch das BKA und Zollverwaltungsamt angefordert
werden können. Die GSG 9 soll auch in den Bereichen
eingesetzt werden können, die bisher nicht zu den
typischen Einsatzbereichen der Truppe gehörten, so
bei der Gefahrenabwehr und zur Observation.
Für viele der versetzten BKA-Beamten
kam diese Strafe einer Beförderung gleich. BKA-Vize
Köhler kann nun im BMI Dienst tun. Der Polizeiführer
Hofmeier, der Gesamtleiter des Einsatzes in Bad Kleinen,
wird pikanterweise in den Bereich Ausbildung gesteckt.
Wenn ich hier eine Bewertung der Vorgänge
in Bad Kleinen ziehe und wie sich sowohl die Bundesregierung
als auch die Sicherheitsbehörden gegenüber dem
Parlament verhalten haben, dann muß ich zu folgenden
Schluß kommen: In diesem Staat ist die polizeiliche
Arbeit immer mehr in den geheimen Bereich gerückt
worden. Bad Kleinen hat gezeigt, daß die Zusammenarbeit
der Polizei und der Geheimdienste dazu führt, daß
der Apparat der Inneren Sicherheit zu einer unkontrollierbaren
und ungeheuren Macht verschmilzt. Dies bei gleichzeitiger
tatsächlicher Ausschaltung der parlamentarischen
Kontrolle.
Der Beitrag war zuerst in SOFO (Sozialistisches
Forum) Nr. 34, März/April 1994 abgedruckt, die SOFO
hat uns den Text netterweise zur Verfügung gestellt.

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