Rede für die Informationsveranstaltung zu Bad Kleinen in Frankfurt/M. am 24.3.1994
Ulla Jelpke

In der Innenausschußsitzung des Deutschen Bundestages vom 18. August 1993 beklagte der FDP-Abgeordnete Lüder folgendes: "Wir haben jetzt - das finde ich ganz besonders schlimm für die Informationsarbeit der Regierung - eine neue Positionierung der Leiche (des Wolfgang Grams). In jedem Bericht hat die Leiche eine andere Position. Wie erklärt sich das eigentlich?" Diese Äußerung quittierte der CDU-Abgeordnete Johannes Gerster mit dem Zwischenruf: "Die Gleise haben sich verschoben!"

Ich meine, daß gerade dieser Zwischenruf äußerst bemerkenswert ist. Nicht wegen des Zynismus, der hier zum Ausdruck kommt, sondern wegen des ungewollten Verweises auf die Kräfte, die hier am walten sind. In der Tat finde ich: Nichts kann anschaulicher beschreiben, wie hier die Wahrheit verbogen worden ist.

Man muß sich heute schon fast wieder in Erinnerung rufen: Die tödlichen Schüsse von Bad Kleinen haben den Staatsapparat der Bundesrepublik in seine schwerste Krise seit langem gestürzt, wenn auch nur für eine kurze Zeit. Der Bundesinnenminister und der Generalbundesanwalt mußten gehen. Der Vizepräsident des BKA und weitere höhere BKA-Beamte und Beamte im Bundesministerium des Innern wurden versetzt oder in den Ruhestand geschickt.

Nach Bad Kleinen mußte sich der Staatsapparat nachsagen lassen, daß Polizeibeamte einen schwerverletzten Menschen durch einen aufgesetzten Kopfschuß regelrecht hingerichtet hatten. Ein Tatbestand, der in breiten Teilen der Öffentlichkeit und in der liberalen Presse Assoziationen an Bananenrepubliken und anderen Diktaturen hervorrief. Verschlimmert für die Herrschenden wurde die Situation dadurch, daß sich in den folgenden Tagen der Eindruck in der Bevölkerung festsetzte, daß hier nicht nur ein wehrloser Mensch von Polizeibeamten eiskalt getötet worden ist, sondern daß dieser Mord zudem noch von den höchsten Stellen gedeckt worden ist. Sei es dadurch, daß das BKA und die Bundesanwaltschaft die parlamentarischen Gremien und die Öffentlichkeit bewußt belogen oder durch eine Politik der Geheimhaltung eine Aufklärung unmöglich machten. Und die Öffentlichkeit erkannte, daß in diesem Vertuschen und Verdunkeln der genauen Umstände der tödlichen Schüsse
auch ein gewisses unausgesprochenes Einverständnis zwischen Staatsorganen und polizeilichen Todesschützen bestand und natürlich immer noch besteht. Staatliche Stellen verhielten sich entweder selber wie ertappte Täter. Oder wie der Besuch des Bundeskanzlers bei der GSG 9 wenige Tage nach Bad Kleinen zeigte: Es gab auch einen offensiven Umgang mit den tödlichen Schüssen. Des Kanzlers demonstrative Freisprechung der GSG 9 weist starke Ähnlichkeiten mit der Politik Görings gegenüber der preußischen und später der Polizei des faschistischen Staates auf. Der hatte seinen Bullen zugesichert: "Denkt daran: Wenn ihr schießt, dann schieße ich." Er übernahm damit die Verantwortung für einen hemmungslosen Schußwaffengebrauch (...)

Die Bilanz dieses Abschlußberichtes des Innenausschusses kann man so zusammenfassen: Heute läßt sich nichts mehr beweisen. Vor allem läßt sich nicht mehr beweisen, daß GSG9-Beamte oder andere Polizeibeamte Wolfgang Grams durch einen Nahschuß ermordet haben. Deswegen - so die Bundesregierung - spreche nichts mehr zwingend gegen einen Suizid.Um zu einem derartigen Ergebnis zu kommen, waren nahezu dreißig gravierende Pannen bei der Spurensicherung durch das BKA nötig.

Nachdem die Top-Ermittler des technisch hochgerüsteten BKA bei der Tatortarbeit und bei der Spurensicherung durch eine Serie von Fehlern im "handwerklichen Bereich" - wie das von Kanther genannt wird - zur Vernichtung wichtiger Spuren und Beweise beitrugen, war die Grundlage für die Entlastung der GSG 9 und des BKA gelegt. Erst nachdem unter anderem:
* BKA-Beamte "in Verkennung der ... Zuständigkeit" Polizeibeamte der Lübecker Polizei von der Leichenschau Wolfgang Grams fernhielten
* BKA-Beamte dann Spuren an Kopf und Händen der Leiche Wolfgang Grams bei der Obduktion "irrtümlich" und wegen "unzureichender Erfahrung" beseitigten
* BKA-Beamte die Asservierung der Haare Wolfgang Grams "aufgrund eines Mißverständnisses" unterließen
* BKA-Beamte frühzeitig die Waffen der GSG 9-Beamten beschossen hatten und somit eventuelle Blut- und Gewebeanhaftungen im Mündungsbereich dieser Waffen beseitigten
* BKA-Beamte nicht Willens waren, trotz aufkommenden Verdachts einer Tötung Wolfgang Grams durch einen Nahschuß durch Polizeibeamte, eine "an sich gebotene Neuaufnahme der Tatortarbeit" durchzuführen
* BKA-Beamte die Lage des Schwerverletzten Wolfgang Grams und dessen Waffe in den Gleisanlagen nicht dokumentierten und heute nicht mehr klären können usw. usw.

Erst nachdem also war die unbewiesene Behauptung von einer Selbsttötung Wolfgang Grams möglich.

Nötig war dafür eine Politik der Geheimhaltung des langjährigen Vorlaufs und des eigentlichen Ablaufs und Ziels der "Operation Weinlese". Hierüber wurde weder der Innenausschuß noch die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet. Dies obwohl der V-Mann durch den Einsatz in Bad Kleinen "verbrannt' war, wie dies im Geheimdienst-Jargon heißt, und damit überhaupt keine Veranlassung zur Geheimhaftung mehr bestanden hat. Es sei denn: Der Staatsapparat will sich selber schützen. Und dafür besteht offenbar aller Grund. So wurde immer noch in der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission vom 2.3.1994 total gemauert, was selbst zum Protest des CDU-Abgeordneten Gerster führte.

Bis heute ist nicht klar, welche Dienste seit wann mit dem V-Mann Klaus Steinmetz zusammengearbeitet hatten, bzw. mit seinen Informationen gearbeitet haben. Es gibt ernst zu nehmende Hinweise, daß neben dem Landesamt für Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst den V-Mann Steinmetz an der Leine hatten.

Nötig war dafür aber auch eine parteiliche Ermittlungsarbeit, die von vornherein die Zeugin Baron als unglaubwürdig darstellte. Im Abschlußbericht heißt es zur Zeugin Baron: Es "bestehe die Vermutung", daß sie ihre "bruchstückhaften Wahrnehmungen mit Überlegungen und Mutmaßungen vermengt habe".

Hingegen werden die Aussagen der GSG 9-Beamten, die immerhin unter des Verdachts des Mordes stehen, äußerst wohlwollend bewertet. Zu ihnen heißt es im Abschlußbericht: Trotz "teils widersprüchliche(r), teils dem festgestellten Geschehensablauf nicht entsprechende(r) Angaben", trotz "unzutreffender Angaben" der Beamten, wird ihnen "Aufrichtigkeit" und die "Ernsthaftigkeit ihres Bemühens um die Aufklärung der genauen Abläufe" attestiert. So die Erklärung des Hauspsychologen der GSG 9, die die Bundesregierung der Einfachheit halber so ohne Gegengutachten in ihrem Bericht übernimmt.

Die Bundesregierung gibt aber auch im Abschlußbericht völlig unbekümmert und enthüllend zu: Schließlich liege es "auf der Hand, daß sich das Erkenntnisbild eines jeden Beamten - u.a. auch durch Abgleich der Erfahrungen aus den Vernehmungen sowie Gesprächen im Kollegenkreis über die Vernehmungen fortentwickelte". Mit Recht notiert die "taz" zu dieser Passage, daß es sich hier um eine Zeugenbeschreibung handelt, die jeden Amtsrichter erschaudern läßt" (taz, 3.3.1994).

Aber daß sich die Aussagen der GSG 9-Beamten, und auch der Ministerialbeamten, "fortentwickelten", das ist sicher richtig. Schließlich stand man unmittelbar nach den Ereignissen von Bad Kleinen vor dem Problem, daß eine beträchtliche Zahl unbeteiligter Reisender als Zeugen in Frage kamen. Erst im Laufe der Ermittlungsarbeit ließ sich also mit Bestimmtheit sagen, was diese Zeugen gesehen hatten.

Für die Polizeizeugen ergab sich daraus, daß sie sich in ihren Aussagen völlig unbestimmt hielten. Eine präzise Festlegung sollte offenbar unterbleiben. Wir haben die interessante Situation, daß trotz eines Schußwechsels von 8 bis 15 Sekunden Länge, kein Beamter gesehen haben will, wie Wolfgang Grams ums Leben kam. Das heißt, alle Beamten haben just in diesem Moment, dem sie zwei Tage lang entgegenfieberten und auf den sie all ihr Augenmerk konzentrierten, weggeschaut. Wie auf stummen Befehl hin, schauten alle Polizisten bei Beginn der Schießerei in eine andere Richtung. Das wollte und will man uns allen Ernstes glauben machen.

Ähnlich sah es bei der Unterrichtung der Parlamentarischen Gremien des Bundestages aus. Mit vorgeschoben Argumenten einer angeblich notwendigen Geheimhaltungspolitik und Übermittlungsfehlern wurde eine Unterrichtung verhindert und die parlamentarische Kontrolle ausgeschaltet. Systematisch wurde eine Politik der Desinformation betrieben.

Schaut man sich heute die erste Unterrichtung des Innenausschusses durch das BKA, den Generalbundesanwalt und das BMI an, dann erkennt man auch hier diese Methode, die darauf abzielt, eine genaue Festlegung zu vermeiden. Aus diesen Berichten erfuhr man weder etwas über die Einsatzstärke der Polizeikräfte, noch darüber, wieviele Schüsse abgegeben worden sind, weder über die Tatortarbeit und Spurensicherung, weder über die Ergebnisse der Obduktion von Wolfgang Grams und des getöteten Polizeibeamten Michael Newrzella, noch über die Aussage der Zeugin Baron. Erst recht nicht über den genauen Ablauf des Schußwechsels. Wenn auch der unterrichtende Polizeiführer Hofmeier sonst nichts wußte, eins wußte er genau - ich zitiere -: "Wir haben von der GSG 9 her keine Darstellung, keinen Verlaufsbericht. Da laufen ja auch die üblichen Todesermittlungsverfahren. Hier gab es dann einen Schußwechsel. Ich weiß nicht, wie nahe man dran war oder wie weit weg. Dabei lag letztlich Herr Grams tot auf den Gleisen. Das ist die Situation." Soweit der BKA-Beamte Hofmeier, der den Einsatz in Bad Kleinen von Wiesbaden aus geleitet hatte. Man sieht aber deutlich an seiner Aussage: Ihm ist völlig klar, daß er vor allem über die Schußentfernung nichts Verbindliches sagen darf.

In der weiteren Unterrichtung wurde im wesentlichen nur noch das bestätigt, was die Presse ohnehin schon aufgedeckt hatte. Ich würde aber behaupten, daß mit jeder weiteren Berichterstattung von der tatsächlichen Wahrheit abgerückt worden ist. Gab es in der ersten Unterrichtung noch eine gewisse Offenheit, was den Ablauf der Ereignisse anging, so war man später in der Lage, nach Abschätzung des allgemeinen Kenntnisstandes aus den Zeugenvernehmungen sich auf eine Version festzulegen. Wenn man heute die Ergebnisse der Berichte zusammenträgt, die die Bundesanwaltschaft, das BKA, das BMI und andere Vertreter von Sicherheitsbehörden im Innenausschuß abgegeben haben, dann muß man zusammenfassen: Hier ist nichts, aber auch rein gar nichts an Fakten vorgetragen worden, die zur Aufklärung hätten beitragen können. Stattdessen wurde gelogen, stattdessen wurden Rückzugsgefechte geführt. In der Diskussion beschäftigte man sich im wesentlichen mit Koordinations- und Kommunikationsproblemen der Sicherheitsbehörden. Präsentiert wurden gegeneinander arbeitende Institutionen, nicht oder zu spät informierte Verantwortliche auf allen Etagen. Als Konsequenz nahegelegt werden weitere Zentralisierungen und Vereinheitlichung der Sicherheitsbehörden. Zusammenschluß von GSG 9 und Länder-SEKs zu einer Art Schwarzen Reichswehr unter einheitlicher Führung und Ausbau der geheimdienstlichen Befugnisse der Polizeien und ihrer Ermittler.

Es war von daher auch kein Wunder, daß im Bundestag ein von Bündnis 90/Die Grünen geforderter Parlamentarischer Untersuchungsausschuß abgelehnt worden ist. Stattdessen beauftragte das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien und der SPD die Regierung selber, die Vorgänge in Bad Kleinen zu untersuchen, und einen Bericht vorzulegen.

Der vorgelegte Abschlußbericht der Bundesregierung soll denn auch einzig und allein dazu dienen, die GSG 9 und das BKA freizusprechen. Durch die quälend langen Untersuchungen vor allem des Wissenschaftlichen Dienstes in Zürich, und gezielt ausgestreuten Teilergebnissen, die allesamt die GSG 9-Beamten entlasteten, wurde die Öffentlichkeit, an das zu erwartende Ergebnis gewöhnt. Auch im Innenausschuß ist nach der Vorlage des Berichts kein Widerspruch aus der SPD und FDP mehr laut geworden. Auch der Abgeordnete Lüder hat sich damit abgefunden, daß die Lage von Wolfgang Grams in dem Gleis wieder eine andere ist. Und vor dem Hintergrund dieser Stimmung im Innenausschuß verlangte der BKA-Präsident Zachert als ein Akt der Fürsorge, daß auch er persönlich vom BMI entlastet werde.

Die politische Krise von Bad Kleinen hat die Bundesregierung ein Dreivierteljahr später so gemeistert: Das BKA wird weiter umstrukturiert im Sinne neuer Effizienz. Dazu gehört die Fortführung der ohnehin schon vor Bad Kleinen begonnen Einrichtung einer Besonderen Aufbauorganisation innerhalb des BKA, um die Führungskraft zu stärken und die Koordination mit den Ländern zu verbessern.

Die GSG 9 wird zukünftig bei den SEK der Länder mehr Erfahrungen sammeln können, und leichter durch das BKA und Zollverwaltungsamt angefordert werden können. Die GSG 9 soll auch in den Bereichen eingesetzt werden können, die bisher nicht zu den typischen Einsatzbereichen der Truppe gehörten, so bei der Gefahrenabwehr und zur Observation.

Für viele der versetzten BKA-Beamten kam diese Strafe einer Beförderung gleich. BKA-Vize Köhler kann nun im BMI Dienst tun. Der Polizeiführer Hofmeier, der Gesamtleiter des Einsatzes in Bad Kleinen, wird pikanterweise in den Bereich Ausbildung gesteckt.

Wenn ich hier eine Bewertung der Vorgänge in Bad Kleinen ziehe und wie sich sowohl die Bundesregierung als auch die Sicherheitsbehörden gegenüber dem Parlament verhalten haben, dann muß ich zu folgenden Schluß kommen: In diesem Staat ist die polizeiliche Arbeit immer mehr in den geheimen Bereich gerückt worden. Bad Kleinen hat gezeigt, daß die Zusammenarbeit der Polizei und der Geheimdienste dazu führt, daß der Apparat der Inneren Sicherheit zu einer unkontrollierbaren und ungeheuren Macht verschmilzt. Dies bei gleichzeitiger tatsächlicher Ausschaltung der parlamentarischen Kontrolle.

Der Beitrag war zuerst in SOFO (Sozialistisches Forum) Nr. 34, März/April 1994 abgedruckt, die SOFO hat uns den Text netterweise zur Verfügung gestellt.

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