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Im Prozess Staat & Lufthansa gegen Libertad! wegen der ersten Online-Demonstration in Deutschland wurde das Urteil, aber kein Recht gesprochen. Verurteilt wurde das angeklagte Libertad!-Mitglied zu 900 Euro Strafe wegen "Nötigung" und Anstiftung dazu. Die dafür notwendige "Gewaltanwendung" und auch die "Androhung eines empfindlichen Übels" wurde festgestellt. Richterin Wild sah allein "durch die Kraftentfaltung des Mausklicks" bereits eine erhebliche "Zwangswirkung" auf potentielle User der Lufthansa-Webseite, die zum Zeitpunkt der Protestaktion das Onlineportal der Abschiebe-Airline hätten besuchen wollen. Dabei verglich sie die Gewaltanwendung des Mausklicks mit Elektroschockern. Mit dem Urteil setzte die Richterin wie schon in anderen Verfahren (z.B. von Irakkriegsgegner/innen, die 2003 die US-Airbase blockierten) das geltende Versammlungsrecht außer Kraft.
Wir werden das Urteil nicht hinnehmen und legen Revision ein. Die Kampagne "free online protest" wird jetzt erst recht weitergehen. Auch der Widerstand gegen die deportation.class.
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Erste Presseerklärung von Libertad! und Kommentar aus Frankfurter Rundschau (noch vor dem Urteil)
[Mehr zum Prozess: http://www.libertad.de/online-demo]
Libertad!-Presseerklärung 01.07.05 Online-Demonstration: Gewaltanwendung per Mausklick
Strafverfahren wegen Internet-Protest gegen die deutsche Lufthansa endet mit Geldstrafe. Angeklagter ruft im Schlusswort zu „elektronischem zivilen Ungehorsam“ und weiterem Protest gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa auf.
Vor dem Frankfurter Amtsgericht endete heute der erste Prozess gegen einen Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland mit einer Verurteilung und Geldstrafe. Am 20. Juni 2001 hatten sich mehr als 13.000 virtuelle Demonstranten vor dem Internetportal www.lufthansa.com der Lufthansa versammelt, um gegen deren tödliche Abschiebeflüge zu demonstrieren. Durch den massenhaften und zeitgleichen Mausklick sollten die Server der Lufthansa symbolisch blockiert werden und die in der Öffentlichkeit die menschenverachtende Abschiebepraxis angegriffen werden.
Im heutigen Urteil folgte Amtsrichterin Wild in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten wegen „Nötigung“, das heißt sowohl „Gewaltanwendung“ wie auch „Androhung eines empfindlichen Übels“, zu einer Geldstrafe von 900 Euro. In ihrer Urteilsbegründung sah Richterin Wild allein „durch die Kraftentfaltung des Mausklicks“ bereits eine „Zwangswirkung“ auf potentielle User der Lufthansa-Webseite, die zum Zeitpunkt der Protestaktion das Onlineportal der Abschiebe-Airline hätten besuchen wollen. Richterin Wild setzte zudem das geltende Versammlungsrecht außer Kraft, in dem sie dem Online-Protest lediglich den Charakter einer „Ansammlung“ zubilligte, die zugleich aber wie eine illegale „Blockade“ der Lufthansa-Webseite gewirkt habe.
Damit ging Richterin Wild selbst über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und sah den Tatbestand der „Gewalt in seiner stärksten Form erfüllt“, da im Internet auf elektronischem Wege der „Willen Anderer gebeugt“ worden wäre. Richterin Wild, die zuvor sämtliche Beweisanträge der Verteidigung als „unrelevant“ abgelehnt hatte, folgte ihrer Art Rechtsauffassung, die sich schon in harten Verurteilungen von Irakkriegsgegner, die 2003 die US-Airbase blockierten, ausgedrückt hatte. Und auch im virtuellen Raum, möchte die Amtsrichterin Rechtgeschichte schreiben. Für sie war die Online-Demonstration mehr als nur ein einmaliger „Gewaltakt“, sondern ihr ginge es auch darum, mit dem Urteil „potentielle Nachahmer“ abzuschrecken.
Rechtsanwalt Scherzberg forderte in seinem Schlussplädoyer den bedingungslosen Freispruch. Er zweifelte die juristische Kompetenz der Staatsanwaltschaft an, die nicht in der Lage war, kausale Zusammenhänge zu verbalisieren.
Der Angeklagte beharrte auf dem Recht der freien Demonstration auch im Internet. Bereits im Schlusswort nahm er den Urteilsspruch vorweg als er betonte, dass allein die Tatsache dieses Prozesses beweise, dass „das Internet unter die Fuchtel des Polizeirechts“ gestellt werden solle.
Während der Urteilsverkündung forderten empörte Zuschauer mit Transparenten die Demonstrationsfreiheit „online wie offline“ und erklärten sich den 13.000 mit dem Urteilsspruch kriminalisierten Online-Demonstranten zugehörig.
Die Verteidigung und der Anklagte kündigten Revision an. Sie streben eine rechtliche Entscheidung über die Demonstrationsfreiheit im Internet vor den höchsten deutschen und europäischen Gerichten an.
Hans-Peter Kartenberg
Frankfurter Rundschau 02.07.05: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/kultur_und_medien/medien/?cnt=695145
NETZTAGEBUCH: Netz-Demos VON KLAUS KREIMEIER
Dass Demonstrationen zur politischen Kultur einer Demokratie gehören, ist eine Selbstverständlichkeit, die in der Vergangenheit oft die blanke Wut einer schweigenden, will sagen: ihre Wut in sich hinein schweigenden Mehrheit provozierte.
Heute rümpfen auch diejenigen, die einst Barrikaden bauten, aus ästhetischen Gründen die Nase, wenn von Entlassung bedrohte Arbeiter ihrem Boss mit robusten Sprüchen und Trillerpfeifen auf die Pelle rücken oder Atomkraftgegner sich in hilfloser Widerstandssymbolik gegen die Castor-Transporte stellen. Geblieben ist jene Gouvernantenmentalität, die Gewalt wittert, sobald jemand unübersehbar von seinem demokratischen Recht auf Einspruch Gebrauch macht.
Das Internet könnte da einiges ändern. Der in Frankfurt anhängige Prozess gegen die Online-Aktivisten der Initiative "Libertad!" wird - unabhängig von seinem Ausgang - da sicher lehrreich sein. Vor drei Jahren hatten etliche tausend Menschen, ihren Computer mit gesellschaftspolitischem Verantwortungsbewusstsein nutzend, die Lufthansa-Webseiten blockiert, um gegen die teilweise tödlich verlaufenen Abschiebungen unerwünschter Ausländer mit Hilfe der Fluggesellschaft zu protestieren. Für begrenzte Zeit war das Lufthansa-Portal nur schwer oder gar nicht erreichbar.
Das sei Gewalt, beschied die Richterin schon im Vorfeld. Der Gegenseite geht es um eine Grundsatzentscheidung zur Frage des Versammlungsrechts im Internet. Als pflichtbewusster Staatsbürger hatte der Angeklagte die Protestaktion beim Ordnungsamt angemeldet und dabei den Zeitraum für die Blockade und sogar den korrekten Ort angegeben: www.lufthansa.com. Der Ironie der Sache war er sich bestimmt bewusst. Gegen ein Schuldeingeständnis wurde ihm Straffreiheit angeboten. Doch mit Recht bestand er darauf, dass sich die Justiz ganz unironisch mit der Frage befasst, ob es auch im ortlosen Netz einen Platz für die demokratischen Rechte geben muss.
Eine Frage der Software
Vielleicht aber wird nicht die Justiz, sondern die Software die Frage entscheiden. Zu einer nunmehr weltweiten Online-Demo rufen jetzt Attac und die "Compact!de" auf: Gegen die von der EU-Kommission geplante Patentierung von Computerprogrammen, die den Giganten der Branche ein Monopol einräumen, den kleineren und intelligenteren Werkstätten wie Linux oder Mozilla jedoch das Wasser abgraben würde. Softwareprogramme sind Texte, so argumentieren die Aktivisten; sie seien bereits durch das Urheberrecht geschützt. Sie zu patentieren, "wäre genauso absurd wie ein Patent auf Krimis, das das Schreiben von Kriminalromanen für 20 Jahre monopolisieren würde".
Sollten sich die Giganten durchsetzen, würde ökonomischer Sachzwang nicht nur den Wettbewerb beseitigen, sondern auch der Demokratie das Atmen erschweren. Auch die Versammlungsfreiheit im Netz benötigt eine fantasievolle, benutzerfreundliche, gegebenenfalls subversive Software. Democracy now, auch im Cyberspace.
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© So Oder So
Dokument veröffentlicht am 02.07.2005 um 10:20 Uhr durch Reporterin
zuletzt geändert am
02.07.2005 - 09:20
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