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Am 7. Juni 2005 beginnt vor dem Bezirksgericht Zürich erneut ein Prozess gegen die Aktivistin A.S. des Revolutionären Aufbau aus Zürich. Libertad! solidarisiert sich mit der in Zürich angeklagten Genossin. Gegen staatliche Unterdrückung - gleich ob in der Schweiz, in Deutschland oder sonst wo auf der Welt - linke Politik verteidigen!
Schweiz: 7. Juni 2005 - erneut Prozess gegen Genossin vom Rev. Aufbau Libertad!: Solidarität gegen staatliche Unterdrückung international
Am 7. Juni 2005 beginnt vor dem Bezirksgericht Zürich erneut ein Prozess gegen die Aktivistin A.S. des Revolutionären Aufbau aus Zürich. Erst wenige Monate ist es her, dass die Genossin eine achtmonatige unbedingte Knaststrafe abgesessen hatte. Der Vorwurf diesmal lautet: Teilnahme an vier Demos und das Aufheben eines Mobiltelefons, das einem zivilen Bullen aus der Tasche gefallen war. Bei der einen Demo - der am 1. Mai 2004 - lautet der Vorwurf auf versuchten Landfriedensbruch, eine Novität in der Zürcher Demogeschichte. Die Begründung dafür lautet, weil sie "gewusst habe oder zumindest billigend in Kauf genommen hätte, dass Gewalttätigkeiten geplant gewesen seien". Ähnliche Begründungen gibt es zu den anderen Demos. Um die Sache rund zu machen, wurde zusätzlich das verlorene Mobiltelefon angeklagt, schreibt der Aufbau in einem Kommunique: "Und weil so wenig Fleisch am Knochen ist, wird noch ein von einem Bullen auf der Strasse verlorenes Natel (Mobiltelefon), das die Genossin aufgelesen und nicht sofort zurückgegeben hat, herbeigezogen, um die Sache aufzublasen".
Die staatliche Repression hat in der Schweiz vor allem einen präventiven Charakter. Durch Spaltung in Verhandlungs- und nicht Verhandlungsbereite wird versucht den Protest und Widerstand zu spalten. Während mit den Verhandlungsbereiten der Dialog angesagt ist, wird für die anderen das Strafmaß angehoben. So verlangt die Staatsanwaltschaft in dem am 7. Juni stattfindenen Prozess für die Teilnahme an den vier Demos und die Sache mit dem Mobiltelefon 12 Monate Knast. Für die Schweiz ist dieses geforderte Strafmass hoch. Ausser bei einer Antikriegsdemo, bei der eine Basler Genossin zu vier Monaten verurteilt wurde, ist anscheinend bei sämtlichen dieser Mobilisierungen niemand wegen eines Landfriedensbruchs oder Kenntnis von geplanten Gewalttaten angeklagt, geschweige denn verurteilt worden.
Ganz offensichtlich ist das Ziel, die Aktivistin diesmal für länger "aus dem Verkehr zu ziehen". Dieses Vorgehen der zürcher Justiz ist dabei keine schweizer Besonderheit, sondern eine sehr internationale Taktik in der Bekämpfung oppositioneller Gruppen: Spalten - Abschrecken - Zerschlagen. Kapitalistische Herrschaft wird weltweit mittels Ausgrenzung, Kontrolle und Repression gesichert. Mit der offensiven Durchsetzung von Folter und einem internationalisierten System von Verschleppung und Geheimhaft in Folge der Kriege in Afghanistan und Irak, kann auch ein verstärktes repressives Vorgehen gegen oppositionelle Kräfte in Europa beobachtet werden. Dabei unterscheiden sich Mittel und Methoden, nicht aber Absichten und Zwecke. Für hier gilt: Wer sich nicht unterwirft, unermüdlich am antikapitalistischen Kampf festhält und nicht bereit ist, sich ausschließlich in den Bahnen bürgerlicher Ordnung zu bewegen, soll mit der unendlichen bürokratischen Drangsal zermürbt oder Knaststrafen kleingekriegt werden.
Libertad! solidarisiert sich mit der in Zürich angeklagten Genossin A.S.
Gegen staatliche Unterdrückung - gleich ob in der Schweiz, in Deutschland oder sonst wo auf der Welt - linke Politik verteidigen!
Solidarität ist eine Waffe!
Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit!
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© So Oder So
Dokument veröffentlicht am 07.06.2005 um 7:40 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am
17.06.2005 - 06:31
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