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Griechenland: Politischer Gefangener aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gefängnis entlassen
Kurze Freiheit – bis zum nächsten Prozeß

 

Christos Tsigaridis ist frei. Im Oktober 2004 war er als Aktivist der ehemaligen griechischen Guerilla "Revolutionärer Volkskampf" (ELA) zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Am Mittwoch wurde er aus gesundheitlichen Gründen und unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen.

Kurze Freiheit – bis zum nächsten Prozeß

Politischer Gefangener in Griechenland aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gefängnis entlassen
(Junge Welt 22.01.05)

Christos Tsigaridis ist frei. Der im Oktober 2004 wegen "moralischer Mitverantwortung« für Anschläge der ehemaligen griechischen Guerilla "Revolutionärer Volkskampf" (ELA) zu 25 Jahren Gefängnis verurteilte politische Aktivist wurde am Mittwoch aus gesundheitlichen Gründen und unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen. Er mußte eine Kaution von 8 000 Euro hinterlegen, darf Griechenland nicht verlassen und ist gezwungen, sich zweimal im Monat bei der Polizeidienststelle seines Athener Wohnbezirkes zu melden. Mehrere ärztliche Gutachten hatten bestätigt, daß das Leben des schwer herzkranken Verurteilten bei einem Verbleib im Gefängnis unmittelbar gefährdet ist.

Noch am Mittwoch betonte Christos Tsigaridas, seine Freilassung sei nicht etwa ein Gnadenakt des griechischen Staates. "Ich habe ein bestehendes demokratisches Recht in Anspruch genommen, das vom Volk in langjährigen Kämpfen errungen wurde." Der 65jährige betonte, er sehe seine Freiheit als Verpflichtung, sich für die Entlassung der übrigen politischen und besonders der beiden haftunfähigen Gefangenen Paulos Serifis und Savas Xiros einzusetzen:

Tsigaridas wird allerdings kaum dazu kommen, seine Freiheit zu genießen. Gegen ihn beginnt am 7. Februar der zweite Prozeß zur Beteiligung mutmaßliche Mitglieder des ELA an Sprengstoff- und Mordanschlägen. Außer Christos Tsigaridas werden weitere fünf Personen auf der Anklagebank sitzen, darunter auch Giannis Serifis. Serifis war zuletzt im Dezember 2003 nach über einem Jahr Untersuchungshaft und neun Monaten Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären Organisation 17. November" (17N) freigesprochen worden.


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Dokument veröffentlicht am 22.01.2005 um 19:15 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am 17.06.2005 - 06:31
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