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Chile: Situation und Widerstand von politischen Gefangenen
Gefangene aus dem Widerstand gegen die Militärjunta immer noch im Knast

 

Trotz mehrer langandauernder Hungerstreiks sind Gefangene aus dem Widerstand gegen die Pinochet-Militärdiktatur immer noch im Knast.

Gefangene aus dem Widerstand gegen die Militärjunta immer noch im Knast
Hungerstreiks von politischen Gefangenen in Chile

[Dieser Artikel war ursprünglich für die So Oder So Nr. 14 entstanden, dort aber nicht erschienen]

Nachdem sich von Oktober bis Dezember 2003 bereits 23 politische Gefangene in verschiedenen Gefängnissen im Hungerstreik befunden hatten, griffen am 12. April wieder Gefangene im Hochsicherheitsgefängnis von Santiago erneut zu diesem Kampfmittel. Der vorherige Hungerstreik war unterbrochen worden, nachdem die Regierung "ernsthafte Schritte" im Hinblick auf die Verkündung des Begnadigungsgesetzes "Ley de Indulto" versprochen hatte.

Pablo Vargas, Jorge Mateluna, Hardy Peña, Esteban Burgos, Jorge Espínola und Elizabeth Núñez forderten erneut die Freilassung aller politischen Gefangenen im Land. Insbesondere forderten sie die Freilassung derjenigen, die unter der Militärdiktatur verurteilt wurden. Dies betrifft z.B. Abraham Larrea Zamorano, der schon seit zwei Jahren frei sein könnte, wenn die "Leyes Cumplido" angewendet würden, die eine Begnadigung im Falle einer Verurteilung während der Militärdiktatur vorsieht.

Die sechs Gefangenen befinden sich im Durchschnitt seit zwölf Jahre hinter Gittern. Sie sind Mitglieder linksradikaler Organisationen oder waren es. In Chile gibt es zur Zeit 32 politische Gefangene, darunter zwei Frauen, die im Hochsicherheitsgefängnis von Santiago und anderen Einrichtungen im Land einsitzen. Die meisten verbüßen eine lebenslange Haftstrafe und so gut wie alle haben an bewaffneten Aktionen teilgenommen.
Anwält/innen und Menschenrechtsgruppen weisen immer wieder darauf hin, dass die Gefangenen gefoltert und regelwidrigen Prozessen unterworfen wurden. Sie hatten keine Garantie eines fairen Verfahrens und wurden zu meist drastischen Strafen verurteilt, die Mehrzahl zu nicht weniger als 30 Jahren, wenn nicht gar lebenslänglich.

Trotz zahlreicher Proteste sozialer und politischer Gruppen sowie von Jugendorganisationen und Menschenrechtsgruppierungen zeigten sich Regierung und politische Parteien dem Hungerstreik gegenüber weitgehend gleichgültig und desinteressiert. Während einer Protestkundgebung vor dem Justizministerium am 18. Mai in der Hauptstadt Santiago de Chile wurden einige Angehörige politischer Gefangener von der Polizei geschlagen und verhaftet. Auch in Italien, Belgien, Mexiko und Kanada kam es zu Solidaritätskundgebungen.

Das Begnadigungsgesetz, das der Mehrheit der politischen Gefangenen eine reale Chance auf Freilassung geboten hätte, hing seit Juni 2003 im Senat fest. Es hatte mit der Annahme durch die Menschenrechtskommission des Senats zwar die erste Hürde des Gesetzwerdungsprozesses genommen. Ohne dass es zu einer Abstimmung gekommen wäre, stand es ein Dutzend Mal auf der Tagesordnung des Senats. Die rechten Parlamentarier in der "Union für Chile" (Union por Chile), die den Senat dominiert, verweigerten dem Gesetzesvorhaben ihre Zustimmung. Sie wollen eigene Gesetzesvorhaben durchsetzen, die den Schutz von Militärs und Handlangern der Diktatur vor Strafverfolgung sichern soll. Konkret wollen sie ein weiteres Gesetz erreichen, das Militärs, Militärpolizist/innen und Polizist/innen Immunität zusichert, wenn sie bei der Beschaffung von Informationen über verschwundene politische Gefangene "kollaborieren". Anwält/innen und Vertreter/innen von Menschenrechtsgruppen sprachen in diesem Zusammenhang von Erpressung und von einer Ausnutzung des Begnadigungsgesetzes als Tauschmittel, um eine größere Straflosigkeit für ehemalige Schergen der Diktatur zu erreichen. Familienangehörige der Gefangenen kritisierten, dass der Regierung unter dem Sozialisten Lagos der politische Wille fehlte, das Begnadigungsgesetz durchzusetzen.

Am 9. Juni, als die Gefangenen bereits 60 Tage im Hungerstreik waren, sollte der Senat über das Gesetz abstimmen und damit der Hauptforderung der Gefangenen entsprechen. Der Senator José Viera Gallo berichtete, dass die Senatoren der Regierungskoalition nicht die notwendigen 32 Stimmen für eine Abstimmung zusammenbekommen hätten und weitere Verhandlungen mit der rechtsgerichteten Opposition nötig seien.
Vor dem Senatsgebäude kam es zu heftigen Protesten gegen die Entscheidung der Senator/innen. Die Versammelten forderten die Freilassung aller politischen Gefangenen und eine politische Lösung für die Gefangenenfrage. Die Polizei löste die Kundgebung gewaltsam auf.

Hungerstreik nach 74 Tagen beendet

Nachdem der chilenische Senat das geplante Begnadigungsgesetz "Ley de Indulto" am 23. Juni zurückgewiesen hatte, beendeten die Gefangenen ihren 74 Tage dauernden Hungerstreik, obwohl der Senat ein Gesetzesprojekt der Regierung in seiner Gesamtheit nicht gebilligt hat, welches die Straffreiheit für ungefähr fünfzig Gefangene für Aktionen nach 1990 bedeutet hätte. Nur zynisch kann man den Kommentar des chilenischen Präsidenten Ricardo Lagos nennen: "Das ist eine gute Nachricht für Chile. Es erlaubt uns hoffentlich vorwärts zu kommen und eine entsprechende Lösung zu finden", sagte er.

Das Gesetz in der jetzigen Fassung begnadigt nur politische Gefangene, die wegen Delikten die unter das Waffenkontrollgesetz fielen, verurteilt wurden. Für Personen, die Delikte zwischen den Jahren zwischen 1989 und 1998 verübt haben, könnte das Strafmaß um zehn Jahre reduziert werden. 30 politische Gefangene, die mit Hilfe des Antiterrorismus-Gesetzes verurteilt wurden, warten nun auf eine weiter Vorstellung des Begnadigungsgesetzes vor der Verfassungskommission des Senats.

Jorge Espinola und Jorge Mateluna, zwei der im Hochsicherheitsgefängnis einsitzenden Gefangenen nahmen am 20. Juli für einige Zeit ihren Hungerstreik wieder auf. Sie erklärten, dass dies die einzige Möglichkeit sei, um Aufmerksamkeit zu erhalten und die Freiheit für alle politischen Gefangenen durchzusetzen. In einem von den beiden Gefangenen unterzeichneten Brief heißt es: "Sollte das Projekt in dieser Phase scheitern, so liegt das in der Verantwortung der abwesenden Senatoren und deren Verhalten".

Der Gesetzentwurf, der die Freiheit der politischen Gefangenen garantieren soll, liegt weiter der Abgeordnetenkammer vor. Die Gefangenen wollen eine erneute Abstimmung durchsetzen. "Diese Abgeordneten sind aufgefordert, die Initiative auf den richtigen Weg zu bringen. Unsere Forderung ist, dass der Entwurf im Sinne der Gerechtigkeit angenommen und die Begnadigung durch die Exekutive so schnell wie möglich durchgeführt wird."


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Dokument veröffentlicht am 07.10.2004 um 15:21 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am 17.06.2005 - 06:31
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