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Gabriele Kanze wurde im März 2002 aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Spanien bei der Einreise in die Schweiz festgenommen.Im Januar 2003 wurde sie ausgeliefert. Nach der Sommerpause soll der Prozess beginnen.
Zur aktuellen Situation von Gabriele Kanze
Gabriele Kanze wurde im März 2002 aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Spanien bei der Einreise in die Schweiz festgenommen und befand sich dort bis zu ihrer Auslieferung im Januar 2003 in Auslieferungshaft. In dem Haftbefehl wurde ihr vorgeworfen, zur Unterstützung eines ETA-Kommandos mit einem anderen Wohnungen in Barcelona angemietet und Waffen und Sprengstoff besessen zu haben.
Gabriele Kanze hat diese Vorwürfe immer bestritten.
In dem Auslieferungsverfahren war von der Verteidigung von Gabriele Kanze vorgetragen worden, dass:
- sich bereits aus den Akten ergibt, dass die tatsächlichen Behauptungen nicht zutreffend sind (es gibt lediglich ei-nen von Gabriele Kanze im Jahr 1993 unterzeichneten Mietvertrag, in dem sich weder Waffen noch Sprengstoff befanden, festgestellt durch sowohl spanische als auch das deutsche Ermittlungsverfahren) - die spanischen Ermittlungsbehörden 1994 die Strafverfolgung an die deutschen Strafverfolgungsbehörden übertragen und damit sich ihrer Zuständigkeit begeben haben - das deutsche Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht gem. § 170 Abs. 2 StPO 1998 eingestellt worden ist (wegen Waffen- und Sprengstoffbesitzes) - Gabriele Kanze sich zu dem Zeitpunkt der angeblichen Tat (April 1994) längst nicht mehr in Spanien befand, sondern seit Herbst 1993 in Berlin gearbeitet hat bis zu ihrer Verhaftung - die angeblichen Beweise im spanischen Ermittlungsverfahren durch Folter und Misshandlung eines im dortigen Verfahren Beschuldigten erlangt worden sind
Trotz dieser Ungereimtheiten in der spanischen Vorgehensweise hat die Schweiz Gabriele Kanze ausgeliefert.
Gabriele Kanze ist die jetzige Ehefrau von Benjamin Ramos Vega, der 1996 von Deutschland nach Spanien ausgeliefert wurde und dort wegen Unterstützung der ETA 1997 verurteilt worden ist; jedoch nicht wegen der angeblich zusammen mit seiner damaligen Freundin und jetzigen Ehefrau Gabriele Kanze begangenen Tathandlungen. Benjamin Ramos Vega ist wegen der diesbezüglichen Tatvorwürfe in seinem eigenen Verfahren freigesprochen worden. Der spanische Haftbefehl gibt einen vorgeblichen Tatverdacht mit dem Stand von 1994 wieder und ignoriert nicht nur Tatsachen, sondern auch die Entwicklung nach 1994 vollständig, insbesondere die Ergebnisse des Verfahrens gegen ihren jetzigen Ehemann.
Seit ihrer Auslieferung Anfang Januar 2003 befindet sich Gabriele Kanze in Untersuchungshaft in Spanien, zunächst in Madrid, inzwischen in Brieva/Avila. Nach spanischem Strafprozessrecht kann die Untersuchungshaft zunächst für 2 Jahre (!) angeordnet werden, ohne dass eine zwischenzeitliche erneute Überprüfung erforderlich wäre. Diese Untersuchungshaft ist dann auch noch einmal 2 Jahre verlängerbar. Für Gabriele Kanze begann nach spanischem Recht die 2-Jahresfrist erst ab ihrer Haft in Spanien zu laufen. Somit befindet sie sich inzwischen insgesamt mehr als 2 Jahre in Haft, regulär ist ihre Untersuchungshaft aber erst im Januar 2005 zu überprüfen.
Die Verteidigung von Gabriele Kanze hat sofort nach ihrer Überstellung nach Spanien Beweis angetreten dafür, dass Gabriele Kanze zum Tatzeitpunkt (April/Mai 1994) schon seit Monaten nicht mehr in Spanien aufhältlich war, sondern in Berlin einer Arbeit nachging und studierte. Der unmittelbar nach Auslieferung eingelegten Haftbeschwerde wurde dennoch nicht stattgegeben.
Es ist aus der Sicht der Verteidigung skandalös, dass einerseits die Grundlage der derzeitigen Untersuchungshaft Behauptungen sind, die durch ein spanisches Strafverfahren (gegen ihren Ehemann) bereits in dieser Form nicht haltbar sind, und andererseits die Untersuchungshaftzeit ohne Verhandlung nach spanischem Recht so lange dauern, dass bald davon geredet werden kann, dass ohne Urteil die Strafe bereits überwiegend vollstreckt wurde. Die Unschuldsvermutung, die Gabriele Kanze für sich in Anspruch nehmen darf, wird so vollkommen ausgehebelt.
Inzwischen wurde im April 2004 die im Dezember 2003 erstellte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft den Verteidigerinnen von Gabriele Kanze zur Stellungnahme zugestellt, die inzwischen abgegeben wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft Gabriele Kanze Waffen- und Sprengstoffbesitz sowie die Unterstützung einer bewaffneten Bande vor. Für das erste Delikt schlägt sie ein Strafmaß von 8 Jahren, für das zweite Delikt von 6 Jahren vor.
Hierzu ist folgendes zu bemerken:
Die Verfolgung von Gabriele Kanze wegen Waffen- und Sprengstoffbesitzes ist aus den oben genannten Gründen rechtlich nicht mehr zulässig, aber auch nicht einmal ansatzweise mit Beweisen belegt. Waffen und Sprengstoff wurden in keiner Wohnung gefunden, die Gabriele angemietet haben soll. Weitere „Beweise“ werden nicht angeführt.
Zu der Frage, ob Gabriele ein Kommando der ETA unterstützt hat, wird dies von der Staatsanwaltschaft dadurch behauptet, dass in einer Wohnung, die Gabriele 1993 angemietet haben soll, im Jahr 1994 sich Mitglieder eines Kommandos von ETA aufgehalten haben sollen. Gabriele war nachweislich seit Okto ber 1993 nicht mehr in Barcelona. Die Staatsanwaltschaft behauptet diese „Unterstützung“, ohne sie konkret darzulegen oder Beweismittel konkret dazu anzuführen.
Es ist zu erwarten, dass die Verhandlung gegen Gabriele Kanze nach der Sommerpause der spanischen Justiz, also im September stattfinden könnte. Einen genauen Termin gibt es noch nicht.
Die Verteidigung von Gabriele Kanze ruft dazu auf, dem zu erwartenden Prozess gegen sie größte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, um zu verhindern, dass gegen Gabriele Kanze zu Unrecht eine Verurteilung ergeht.
Berlin, 31. Mai 2004
Petra Isabel Schlagenhauf Rechtsanwältin und Mitverteidigerin von Gabriele Kanze
Dies ist auch ein Aufruf um Spenden. Die Prozeßbeobachtung in Spanien die Flüge der ZeugInnen müssen finanziert werden. Das Konto dafür ist folgendes:
Kontoinhaberin: Rechtsanwältin Schlagenhauf Kontonummer: 8999229 80 Bank: Commerzbank Berlin BLZ: 10040000
Die UnterstützerInnen
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© So Oder So
Dokument veröffentlicht am 08.06.2004 um 9:10 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am
17.06.2005 - 07:31
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