|
Tagblatt, Südostschweiz, Berner Zeitung, St. Galler Tagblatt: Zeugen schildern Schiesserei bei Gefängnisausbruch, Tagesanzeiger: Wie verteidigt man "politische Gefangene"?, ...
Presseübersicht 12.05.2004
Marco Camenisch erhält Gerichtsdispens - Tagblatt der Stadt Zürich Falscher Name bei Camenisch-Prozess - Die Südostschweiz Camenisch vom Prozess dispensiert - Die Südostschweiz Camenisch dispensiert - Tages-Anzeiger Prozess in Zürich / Camenisch lässt sich vom Gericht dispensieren - Berner Zeitung Marco Camenisch vorläufig vom Prozess dispensiert - Neue Zürcher Zeitung Camenisch von Prozess dispensiert / Anklage gegen "Öko-Terroristen": Zeugen schildern Schiesserei bei Gefängnisausbruch - St. Galler Tagblatt Wusste Camenisch, dass geschossen wird? - Die Südostschweiz Camenisch-Prozess ohne den Angeklagten - Blick Politaktivistin Stauffacher im Hungerstreik - Tages-Anzeiger BERNARD RAMBERT, RECHTSANWALT VON MARCO CAMENISCH: Wie verteidigt man "politische Gefangene"? - Tages-Anzeiger Camenisch-Prozess - Basler Zeitung Zeugen schildern Schiesserei bei Ausbruch aus Strafanstalt - Aargauer Zeitung
@ Tagblatt der Stadt Zürich; 12.05.2004 Marco Camenisch erhält Gerichtsdispens
Auf Antrag der Verteidigung gewährte das Gericht dem 52-Jährigen aus gesundheitlichen Gründen eine Dispens. Camenisch muss ein Attest des Gefängnisarztes vorlegen. Zudem verlangte Gerichtspräsident Hans Mathys eine schriftliche Erklärung, dass Camenisch freiwillig auf das rechtliche Gehör verzichte.
HOCH
@ Die Südostschweiz; 12.05.2004 Falscher Name bei Camenisch-Prozess
so.- In der Bildlegende zur gestrigen Berichterstattung über den Prozess von Marco Camenisch ist der Name eines Anwalts falsch mitgeteilt worden. Beim Vertreter der Witwe des ermordeten Grenzwächters handelt es sich um Stefan Metzger und nicht um Guido Lazzarini.
HOCH
@ Die Südostschweiz; 12.05.2004 Camenisch vom Prozess dispensiert
Im Prozess gegen Marco Camenisch hat das Gericht dem Angeklagten gestern aus gesundheitlichen Gründen Dispens gewährt.
ap.- Der zweite Prozesstag im Zürcher Geschworenenprozess um den Grenzwächtermord von 1989 in Brusio (Graubünden) und den gewaltsamen Ausbruch aus der Strafanstalt Regensdorf (Zürich) von 1981 hat weitgehend ohne den Angeklagten stattgefunden. Marco Camenisch wurde vorerst für gestern aus Gesundheitsgründen dispensiert.
Camenisch-Verteidiger Bernard Rambert begründete das Dispensionsgesuch zu Beginn der Verhandlung damit, sein ohnehin angeschlagener Mandant, der an Krebs erkrankt sein soll, leide an Grippe und Migräne. Nach jahrelangem Gefängnisleben in Kleinstgruppen und Isolationshaft fühle sich sein Mandant durch den Auftritt vor dem Gericht gestresst und sei überreizt.
Camenisch selber klagte über Halsweh und einen grippeähnlichen Zustand. Zudem sei es für ihn wichtiger, nächste Woche dabei zu sein, wenn die Tötung eines Grenzwächters in Brusio verhandelt werde, die Camenisch bestreitet. Diese Woche geht es um den gewaltsamen Ausbruch vom 17. Dezember 1981, bei dem ein Aufseher getötet und ein zweiter erheblich verletzt wurde.
Staatsanwalt Ulrich Weder lehnte die Dispensation Camenischs zunächst ab, schlug später aber einen Kompromiss vor: Camenisch könne vom Verlesen der Protokolle von Zeugeneinvernahmen, nicht aber von direkten Zeugenbefragungen dispensiert werden. Die drei Berufsrichter des Geschworenengerichts dispensierten Camenisch nach rund zehnminütiger Beratung für die gestrige Verhandlung.
HOCH
@ Tages-Anzeiger; 12.05.2004 Camenisch dispensiert
Der zweite Tag im Zürcher Geschworenenprozess um einen Grenzwächtermord von 1989 und den Ausbruch ausder Strafanstalt Regensdorf von 1981 hat weit gehend ohne den Angeklagten stattgefunden. Marco Camenisch wurde dispensiert.
Sein Verteidiger Bernard Rambert begründete das Gesuch damit, sein ohnehin angeschlagener Mandant - er leidet an Krebs - habe Grippe und Migräne. Nach jahrelangem Gefängnisleben fühle er sich durch den Auftritt vor Gericht gestresst. Camenisch selbst ergänzte, es sei für ihn wichtiger, nächste Woche dabei zu sein, wenn die Tötung des Grenzwächters in Brusio GR verhandelt werde, welche er bestreitet. Die Richter dispensierten Camenisch vorerst für Dienstag. Er musste schriftlich den Verzicht auf rechtliches Gehör erklären. Zudem wurde eine ärztliche Untersuchung angeordnet.
Wenig erhellende Befragungen
Mit Verspätung begann die Befragung von Zeugen des Gefängnisausbruchs von 1981. Insgesamt waren sechs Männer - darunter Camenisch und vier Mitglieder der berüchtigten italienischen Alfa-Bande - mit Waffengewalt aus der Strafanstalt Regensdorf ausgebrochen. Dabei fielen zahlreiche Schüsse. Ein Italiener verletzte einen Aufseher und tötete einen zweiten. Ein weiterer wurde beschossen, aber nicht getroffen. Camenisch selber hatte nicht geschossen. Laut Anklage muss er aber spätestens nach der ersten Schussabgabe realisiert haben, dass Waffen eingesetzt werden. Durch seine weitere Beteiligung an der Flucht habe er den versuchten Mord an einem Aufseher zumindest in Kauf genommen.
Mit Zeugenbefragungen wollte Staatsanwalt Ulrich Weder klar machen, ob Camenisch beim Ausbruch wusste, dass geschossen würde. Die diesbezüglichen Ausführungen der Zeugen waren allerdings wenig erhellend. (AP/SDA) Weitere Berichte Seite 13 und 19
HOCH
@ Berner Zeitung; 12.05.2004 Prozess in Zürich Camenisch lässt sich vom Gericht dispensieren
Zeugen schilderten gestern die Ereignisse rund um den Gefäng-nisausbruch. Marco Camenisch wird erst nächste Woche wieder vor Gericht erscheinen. Er macht gesundheitliche Gründe geltend.
Die Zeugenbefragungen am zweiten Prozesstag vor dem Geschworenengericht sollten laut Staatsanwalt Ulrich Weder klar machen, ob Marco Camenisch beim Ausbruch wusste, dass geschossen würde. Die Ausführungen waren diesbezüglich jedoch wenig erhellend. Camenisch war damals zusammen mit fünf Mithäftlingen ausgebrochen und hatte laut Anklageschrift persönlich mitgeholfen, dass die Aktion glückte. Die Ausbrecher gaben bei dem Ausbruch mehrere Schüsse ab. Ein Aufseher wurde tödlich, einer schwer verletzt. Ein weiterer wurde beschossen, aber nicht getroffen. Selbst geschossen hatte Camenisch nicht. Laut Anklage wusste er aber spätestens nach den ersten Schussabgaben, dass es Waffen gab und diese benutzt wurden. Er nahm also in Kauf, dass sie auch weiterhin eingesetzt würden. Bei den Schüssen auf den dritten Aufseher hatte er deshalb die Rolle eines Mittäters. Darauf basiert der Anklagepunkt Mordversuch.
Camenisch sass im Dezember 1981 seit knapp einem Jahr in der damaligen Strafanstalt Regensdorf (heute Pöschwies). Das Kantonsgericht Graubünden hatte ihn wegen Sprengstoffdelikten zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Nach dem Ausbruch tauchte er unter, bis er im Jahr 1991 in der Toskana festgenommen wurde. 1989 soll er auf der Flucht in Brusio einen Grenzwächter erschossen haben. Die Anklage wirft ihm deshalb auch Mord vor.
Am diesem zweiten Anklagepunkt sei er interessiert, sagte Camenisch gestern. Er wolle deshalb erst in der kommenden Woche bei den Verhandlungen dabei sein und sich zuvor erholen. Sein Anwalt hatte den Antrag gestellt, seinen Mandanten für den Rest der laufenden Woche zu dispensieren. Das Gericht dispensierte ihn nach längerem Hin und Her mit der Auflage, sich vom Gefängnisarzt untersuchen zu lassen. Camenisch muss zudem seinen Verzicht auf das ihm zustehende rechtliche Gehör schriftlich bestätigen. sda
HOCH
@ Neue Zürcher Zeitung; 12.05.2004 Marco Camenisch vorläufig vom Prozess dispensiert Zeugeneinvernahmen ohne den kranken Angeklagten
yr; Marcel Gyr
Am zweiten Tag im Mordprozess gegen Marco Camenisch ist der 52-jährige Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen vorläufig vom Prozess dispensiert worden. Die Einvernahme von Zeugen wurde in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt.
-yr. Bernard Rambert, der Verteidiger des wegen Mordes und Mordversuchs angeklagten Marco Camenisch, hat am Dienstag zu Beginn des zweiten Prozesstages den Antrag gestellt, seinen Mandanten für den Rest der Woche von den Verhandlungen zu dispensieren. Rambert begründete seinen Antrag mit der angeschlagenen Gesundheit Camenischs, mit dessen Reizüberflutung sowie damit, dass sein Mandant seine Energie auf die zweite Prozesswoche konzentrieren wolle. Dann wird über den Mord am Grenzwächter Kurt Moser verhandelt, der 1989 im Puschlav erschossen worden war. Für die Zeugeneinvernahmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch aus der Strafanstalt Regensdorf, bei der 1981 ein Gefängnismitarbeiter erschossen worden war, sei die Anwesenheit von Camenisch hingegen nicht zwingend nötig, sagte Rambert. Sein Mandant kenne die Aussagen aus den Akten zur Genüge.
Reizüberflutung und Migräne
Rambert hielt fest, dass Marco Camenisch seit seiner Verhaftung im November 1991 ununterbrochen in Haft sei - zuerst zehneinhalb Jahre in Italien wegen schwerer Körperverletzung und verschiedener Sprengstoffdelikte sowie seit zwei Jahren in diversen Schweizer Gefängnissen. Den grössten Teil dieser insgesamt zwölfeinhalb Jahre habe sein Mandant in Kleingruppen-Isolation oder in vollständiger Isolationshaft verbracht. Für Camenisch sei deshalb eine Gerichtsverhandlung eine unglaubliche Überreizung mit Eindrücken, was bei ihm zu extrem starkem Stress führe, sagte Rambert. Hinzu komme, dass sich sein Mandant stark erkältet habe und nach dem ersten Prozesstag auch noch eine Migräne hinzugekommen sei. Weil Camenisch in der kommenden Woche unbedingt im Vollbesitz seiner Kräfte sein müsse, beantragte sein Verteidiger, ihn für einige Tage von den Verhandlungen zu dispensieren.
Staatsanwalt Ulrich Weder sprach sich gegen diesen Antrag aus, weil sonst dem Angeklagten das rechtliche Gehör nicht mehr gewährt werden könne. In der Folge nahm die Diskussion immer neue Wendungen, indem Staatsanwalt Weder zunächst dem Verteidiger vorhielt, er trage den Prozess mit seinen Medienauftritten ungebührlich an die Öffentlichkeit. Rechtsanwalt Rambert wiederum monierte, Staatsanwalt Weder habe die Inhaftierung von Andrea Stauffacher veranlasst, um die Verteidigung im aufwendigen Mordprozess zu schwächen: Die notorische Linksaktivistin Stauffacher ist Mitarbeiterin in Ramberts Anwaltskanzlei und befindet sich seit der unbewilligten Demonstration für die Freilassung von Marco Camenisch vom vergangenen Samstag in Haft.
Der aus drei Berufsrichtern bestehende Gerichtshof führte die beiden Kontrahenten wieder zurück in den aktuellen Prozess. Nach einer kurzen Beratung gab Gerichtspräsident Hans Mathys den Entscheid bekannt, Camenisch vorläufig von der Verhandlung zu dispensieren. Im Flughafengefängnis, wo der Bündner zurzeit inhaftiert ist, wurde ein Arzt beauftragt, einen Bericht zum Gesundheitszustand von Camenisch zu erstellen. Der Gerichtspräsident rang dem Angeklagten das Versprechen ab, dass dieser spätestens ab kommendem Dienstag, wenn der Mord am Grenzwächter verhandelt wird, wieder zurückkomme.
"Der Mörder aber ist der Staat"
Bevor Camenisch zum Arzt gehen durfte, konfrontierte ihn Staatsanwalt Weder noch mit einem handgeschriebenen Brief, den der "Öko-Terrorist" im Februar 1982, also wenige Monate nach der Flucht aus dem Gefängnis, in der linksalternativen Zeitschrift "Tell" publiziert hatte. Darin heisst es wörtlich: "Wir wollen weder Diener noch Herren sein. (. . .) Darum sind wir ausgebrochen. (. . .) Und haben einen Söldner getötet. (. . .) Der Mörder aber ist der Staat." Camenisch wollte diese Passage am Dienstag weder kommentieren, noch wollte er bestätigen, dass der Brief von ihm geschrieben worden sei.
Ohne den Angeklagten wurden in der Folge mehrere Mitarbeiter der damaligen Strafanstalt Regensdorf befragt. Für sie alle war es der zweite Auftritt vor dem Geschworenengericht. Bereits 1984 hatten sie ausgesagt, als jenes Mitglied der "Alfa-Bande", das die tödlichen Schüsse abgegeben hatte, wegen vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung verurteilt worden war. Der damals durch zwei Schüsse schwer verletzte Mitarbeiter der Gefängniskorberei sagte am Dienstag, er habe den Vorfall noch immer nicht verarbeitet. Bis heute werde er von Albträumen und Schweissausbrüchen geplagt. Als er damals verletzt am Boden gelegen sei, habe ihm der Chef der Korberei zu Hilfe eilen wollen und sei dabei durch zwei Kugeln getötet worden.
Marco Camenisch befand sich in dieser Phase der Flucht nicht in der Nähe des Schützen. Das ursprüngliche Strafverfahren gegen ihn wegen Mordes wurde deshalb eingestellt. Übrig blieb im Zusammenhang mit dem Ausbruch aus dem Gefängnis der Vorwurf des Mordversuchs. Dieser liegt in einer späteren Phase der Flucht begründet, als weitere Häftlinge auf den Oberaufseher schossen. - Am Mittwoch wird das ärztliche Zeugnis über den Gesundheitszustand von Camenisch erwartet. Zudem sollen verschiedene Einvernahmen von Zeugen, die inzwischen gestorben, nicht greifbar oder entschuldigt sind, verlesen werden.
HOCH
@ St. Galler Tagblatt; 12.05.2004 Camenisch von Prozess dispensiert Anklage gegen "Öko-Terroristen": Zeugen schildern Schiesserei bei Gefängnisausbruch
Zürich. Der Prozess gegen Marco Camenisch wurde gestern ohne den Angeklagten geführt. Auf Antrag der Verteidigung gewährte das Gericht dem 52-Jährigen aus gesundheitlichen Gründen vorerst eine Dispens.
Camenisch-Verteidiger Bernard Rambert begründete das Dispensionsgesuch zu Beginn der Verhandlung damit, sein ohnehin gesundheitlich angeschlagener Mandant leide an Grippe und Migräne. Nach jahrelangem Gefängnisleben in Kleinstgruppen und Isolationshaft fühle sich sein Mandant durch den Auftritt vor dem Gericht gestresst und sei überreizt. Camenisch selber klagte gestern über Halsweh und einen grippeähnlichen Zustand. Zudem sei es für ihn wichtiger, nächste Woche beim Prozess dabei zu sein, wenn die Tötung eines Grenzwächters in Brusio GR 1989 verhandelt werde, die er bestreitet.
Bericht des Gefängnisarztes
Staatsanwalt Ulrich Weder lehnte die Dispensation zu-nächst ab, schlug später aber einen Kompromiss vor: Came-nisch könne vom Verlesen der Protokolle von Zeugeneinvernahmen, nicht aber von direkten Zeugenbefragungen, dispensiert werden. Das Gericht dispensierte Camenisch nach rund zehnminütiger Beratung für die Verhandlung gestern. Camenisch musste schriftlich den Verzicht auf das rechtliche Gehör erklären. Zudem wurde eine Untersuchung von Camenisch durch den Gefängnisarzt angeordnet.
Ehemalige Mitarbeiter und Häftlinge der Strafanstalt Regensdorf haben gestern den Gefängnisausbruch vom Dezember 1981 geschildert. Camenisch war damals zusammen mit fünf Mithäftlingen ausgebrochen und hatte laut Anklageschrift persönlich mitgeholfen, dass die Aktion glückte. Die Ausbrecher gaben mehrere Schüsse ab. Ein Aufseher wurde tödlich, einer schwer verletzt. Ein weiterer wurde beschossen, aber nicht getroffen.
Psychische Folgen bis heute
Selbst geschossen hatte Camenisch nicht. Laut Anklage wusste er aber nach den ersten Schussabgaben, dass es Waffen gab und diese benutzt wurden. Er nahm also in Kauf, dass sie auch weiterhin eingesetzt würden. Bei den Schüssen auf den dritten Aufseher hatte er deshalb die Rolle eines Mittäters. Darauf basiert der Anklagepunkt Mordversuch. Unter den Zeugen war auch der seinerzeit schwer verletzte Aufseher. Der heute 56-Jährige erklärte, er leide noch heute an den Folgen: Angstzustände, Schlafstörungen, Schweissausbrüche und ein tiefes Misstrauen prägten seit dem Ereignis sein Leben.
Camenisch sass im Dezember 1981 seit knapp einem Jahr in der damaligen Strafanstalt Regensdorf (heute Pöschwies). Das Kantonsgericht Graubünden hatte ihn wegen Sprengstoffdelikten zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Nach dem Ausbruch tauchte er unter, bis er im Jahr 1991 in der Toskana festgenommen wurde. 1989 soll er auf der Flucht in Brusio einen Grenzwächter erschossen haben. Die Anklage wirft ihm deshalb auch Mord vor. (ap/sda)
HOCH
@ Die Südostschweiz; 12.05.2004 Wusste Camenisch, dass geschossen wird?
Die Aussagen ehemaliger Mitarbeiter und Häftlinge der Strafanstalt Regensdorf bringen wenig Licht in die Frage, inwiefern Marco Camenisch am Tod eines Gefängniswärters mitverantwortlich ist.
sda./ap.- Die Zeugenbefragungen am zweiten Prozesstag vor dem Zürcher Geschworenengericht sollten laut Staatsanwalt Ulrich Weder klarmachen, ob Camenisch beim Ausbruch vom 17. Dezember 1981 wusste, dass geschossen würde. Die gestrigen Ausführungen waren diesbezüglich jedoch wenig erhellend. Camenisch war damals zusammen mit fünf Mithäftlingen ausgebrochen und hatte laut Anklageschrift persönlich mitgeholfen, dass die Aktion glückte. Die Ausbrecher gaben beim Ausbruch mehrere Schüsse ab. Ein Aufseher wurde tödlich, ein anderer schwer verletzt. Ein weiterer Aufseher wurde beschossen, aber nicht getroffen.
Nicht selber geschossen
Selbst geschossen hatte Camenisch nicht. Laut Anklage wusste er aber spätestens nach den ersten Schussabgaben, dass es Waffen gab und diese benutzt wurden. Er nahm also in Kauf, dass sie auch weiterhin eingesetzt würden. Bei den Schüssen auf den dritten Aufseher hatte er deshalb die Rolle eines Mittäters. Darauf basiert der Anklagepunkt Mordversuch.
Unter den Zeugen von gestern war auch der seinerzeit schwer verletzte Aufseher. Der heute 56-Jährige erklärte, er leide nach wie vor an psychischen Folgen: Angstzustände, Schweissausbrüche, Schlafstörungen und ein tiefes Misstrauen prägten seit dem Ereignis sein Leben.
Camenisch sass im Dezember 1981 seit knapp einem Jahr in der damaligen Strafanstalt Regensdorf (heu- te Pöschwies). Das Kantonsgericht Graubünden hatte ihn wegen Sprengstoffdelikten zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Nach dem Ausbruch tauchte er unter, bis er im Jahr 1991 in der Toskana in Italien festgenommen wurde. 1989 soll er auf der Flucht in Brusio (Graubünden) einen Grenzwächter erschossen haben. Die Anklage wirft ihm deshalb auch Mord vor.
Weniger Interesse
Das Publikumsinteresse am Prozess hat gestern nachgelassen. Die Zuschauertribüne war halb leer, ein paar junge Leute begrüssten und verabschiedeten Camenisch mit kurzen Zurufen. Auch vor dem Gerichtsgebäude gab es keine lautstarken Solidaritätsaktionen mehr. Trotzdem bewacht die Kantonspolizei Zürich das Gebäude weiterhin mit einem Grossaufgebot.
HOCH
@ Blick; 12.05.2004; Camenisch-Prozess ohne den Angeklagten
Der zweite Tag im Prozess um den Grenzwächtermord von 1989 und den Gefängnisausbruch von 1981 (im BLICK) fand gestern weitgehend ohne den Angeklagten Marco Camenisch (52) statt. "Öko-Terrorist" Camenisch wurde wegen Grippe und Migräne dispensiert.
HOCH
@ Tages-Anzeiger; 12.05.2004 Politaktivistin Stauffacher im Hungerstreik
Zürich. - Die Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher befindet sich seit Montag in einem unbefristeten Hungerstreik. Dies bestätigte ihr Anwalt Matthias Brunner dem "Tages-Anzeiger". Seine Mandantin sitze aus politischen Gründen im Gefängnis, sagte Brunner, "nun gibt sie darauf eine politische Antwort".
Stauffacher wurde am vergangenen Samstag bei der Auflösung einer unbewilligten Demonstration für die Freilassung des Ökoaktivisten Marco Camenisch verhaftet und wegen Landfriedensbruchs der Bezirksanwaltschaft zugeführt. Seit Montag befindet sie sich in Untersuchungshaft. Gemäss Auskunft des Zürcher Bezirksgerichts wurde diese verhängt, weil bei Stauffacher der dringende Verdacht auf Wiederholungsgefahr bestehe.
Anwalt Brunner kritisiert das Vorgehen der Behörden. Er könne bei seiner Mandantin in Zusammenhang mit dem vorgeworfenen Landfriedensbruch weder Kollusions- noch Fluchtgefahr erkennen. Die klassischen Gründe für eine Anordnung von U-Haft seien deshalb nicht gegeben: "Den Behörden geht es mit der Verhängung dieser Präventivhaft einzig darum, Stauffachers Anwesenheit am Camenisch-Prozess zu verhindern und die Protestbewegung zu schwächen." Der Bündner wird vor dem Zürcher Geschworenengericht beschuldigt, im Jahr 1989 in Brusio einen Zöllner erschossen zu haben, was er bestreitet. Das Urteil soll am 4. Juni verkündet werden. Die Bezirksanwaltschaft kann Stauffacher längstens drei Monate ohne weitere Begründung festhalten.
Stauffacher wurde zuletzt im Oktober 2003 wegen Landfriedensbruchs zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Bezirksgericht bezeichnete sie als Überzeugungstäterin. Stauffacher hat Berufung eingelegt. (res)
HOCH
@ Tages-Anzeiger; 12.05.2004 BERNARD RAMBERT, RECHTSANWALT VON MARCO CAMENISCH Wie verteidigt man "politische Gefangene"?
Von Peter Johannes Meier
Geht es nach dem Zürcher Staatsanwalt Ulrich Weder, wird der militante Bündner Ökoaktivist Marco Camenisch auch sein Rentnerdasein in einer Zelle fristen. Dem heute 52-Jährigen wirft er versuchten und vollendeten Mord vor. Camenisch könnte viel dazu sagen, doch als selbst ernannter Klassenkämpfer hält er wenig von Gerichten, hat sein Mitwirken an Befragungen abgesagt.
Nicht dass damit bereits alles gesagt wäre: Denn jetzt kommt Bernard Rambert ins Spiel, Camenischs erwünschter Pflichtverteidiger und eine der schillerndsten Figuren in der Schweizer Anwaltszene. An der Zürcher Langstrasse hat er mit einem Partner die Büros eingerichtet. Ein geheimnisumwitterter Ort, zu dem sich mancher Polizist Zugang wünscht und Strafverfolger schon mal überfallartig eingedrungen sind. Bisher allerdings ohne Erfolg: Das Bundesgericht hat den Behörden den Einblick in die versiegelten Akten aus dem Büro Rambert verwehrt. Zumindest offiziell waren die Strafverfolger nicht an Ramberts Festplatten und Aktenordnern interessiert. Sie hatten es auf seine Sekretärin abgesehen: Andrea Stauffacher, die Frau am roten Megafon. Die unbeirrbare Revoluzzerin und Demoanführerin ist Stammkundin bei Polizei und Richtern (Seite 19). Und Rambert zeigt Verständnis für das Engagement seiner umstrittenen Angestellten, zum Beispiel im Revolutionären Aufbau (RAZ). "Ich bin zwar nicht Mitglied, aber der RAZ vertritt Positionen, die ich teile", sagt Rambert und erinnert an seinen marxistischen Hintergrund aus den Studienzeiten Ende der 60er-Jahre. "Dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse in diesem Sinne ändern werden, steht für mich auch heute ausser Frage."
Nach dem Studium gründete Rambert zusammen mit Susanne Leuzinger - heute Vizepräsidentin des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes - und weiteren Anwälten das Zürcher Anwaltskollektiv. "Unentgeltliche Rechtsauskünfte sollten auch Arbeiter motivieren, sich für ihre Rechte zu wehren", erinnert sich Rambert.
Anfang der 70er-Jahren kamen dann vermehrt Anfragen für die Verteidigung linksradikaler Aktivisten, von Petra Krause zum Beispiel. Seither hat Rambert regelmässig rechtsbrüchige Linksaktivisten vor Gericht vertreten, vom militanten Demonstranten bis zum RAF-Mitglied. "Das heisst aber nicht, dass ich deren Taten in jedem Fall befürworte", betont Rambert. Neben der rein technischen Verteidigung erwähnt er ein besonderes Anliegen: "Ich finde es wichtig, dass sich meine Mandanten vor dem Gericht so präsentieren, wie sie sind. Lehnen sie die gesellschaftlichen Verhältnisse ab, sollen sie das auch ausdrücken."
Seit er nicht mehr raucht, greift Rambert in solchen Situation jeweils zu einem seiner Nikotinkaugummis - und bewahrt Ruhe, wo andere Verteidiger ihren Mandanten längst den Mund verbieten würden. Wenn sie sich abschätzig über das Gericht äussern oder - auch schon geschehen - lieber vor dem Saal demonstrieren, als vor dem Richter erscheinen.
Böse Zungen behaupten, Rambert akquiriere seine Kundschaft unter verhafteten Demonstranten, die seine Sekretärin mobilisiert habe. Rambert lacht ob solchen Vorwürfen: "Das habe ich wirklich nicht nötig." Und er verweist auf seine weniger bekannte Klientel, die vom Bankdirektor über KMU bis zu ehemaligen Polizisten reiche.
Einen weiteren Vorwurf weist Rambert als systematische, aber unhaltbare Unterstellung zurück: Er habe unter dem Deckmantel des Anwaltsgeheimnisses selber illegale Aktivitäten unterstützt, bei einem Treffen mit Carlos-Mitgliedern zum Beispiel die Befreiung von Terroristen geplant. "Mit solchen Vorwürfen werden Anwälte immer dann diffamiert, wenn sie ihre Klienten als politische Gefangene bezeichnen. Ist ja klar: Mit einem kriminellen Anwalt hätte man ein leichtes Spiel . . ."
HOCH
@ Basler Zeitung; 12.05.2004 Camenisch-Prozess
Zürich. SDA. Ehemalige Mitarbeiter und Häftlinge der Strafanstalt Regensdorf haben vor dem Zürcher Geschworenengericht den Ausbruch vom 17. Dezember 1981 geschildert, bei dem ein Aufseher getötet und einer schwer verletzt wurde. Die Befragungen von Zeugen sollten laut Staatsanwalt klarmachen, ob Marco Camenisch beim Ausbruch wusste, dass geschossen würde. Die Ausführungen waren diesbezüglich jedoch wenig erhellend. Selbst geschossen hatte Camenisch nicht. Laut Anklage wusste er aber, dass es Waffen gab und diese benutzt wurden. Er habe deshalb die Rolle eines Mittäters. Darauf basiert der Anklagepunkt Mordversuch.
HOCH
@ Aargauer Zeitung / MLZ; 12.05.2004 Zeugen schildern Schiesserei bei Ausbruch aus Strafanstalt CAMENISCH-PROZESS - Angeklagter lässt sich bis Ende Woche dispensieren
Ehemalige Mitarbeiter und Häftlinge der Strafanstalt Regensdorf haben am Dienstag vor dem Zürcher Geschworenengericht den Ausbruch vom 17. Dezember 1981 geschildert, bei dem ein Aufseher getötet und einer schwer verletzt wurde.
Die Zeugenbefragungen am zweiten Prozesstag vor dem Geschworenengericht sollten laut Staatsanwalt Ulrich Weder klarmachen, ob Camenisch beim Ausbruch wusste, dass geschossen würde. Die Ausführungen waren diesbezüglich jedoch wenig erhellend. Camenisch war damals zusammen mit fünf Mithäftlingen ausgebrochen und hatte laut Anklageschrift persönlich mitgeholfen, dass die Aktion glückte. Die Ausbrecher gaben bei dem Ausbruch mehrere Schüsse ab. Ein Aufseher wurde tödlich, einer schwer verletzt. Ein weiterer wurde beschossen, aber nicht getroffen.
Selbst geschossen hatte Camenisch nicht. Laut Anklage wusste er aber spätestens nach den ersten Schussabgaben dass es Waffen gab und diese benutzt wurden. Er nahm also in Kauf, dass sie auch weiterhin eingesetzt würden. Bei den Schüssen auf den dritten Aufseher hatte er deshalb die Rolle eines Mittäters. Darauf basiert der Anklagepunkt Mordversuch.
Psychische Folgen bis heute
Unter den Zeugen war auch der seinerzeit schwer verletzte Aufseher. Der heute 56-Jährige erklärte, er leide noch heute an den psychischen Folgen: Angstzustände, Schweissausbrüche, Schlafstörungen und ein tiefes Misstrauen prägten seit dem Ereignis sein Leben.
Camenisch sass im Dezember 1981 seit knapp einem Jahr in der damaligen Strafanstalt Regensdorf (heute Pöschwies). Das Kantonsgericht Graubünden hatte ihn wegen Sprengstoffdelikten zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Nach dem Ausbruch tauchte er unter, bis er im Jahr 1991 in der Toskana festgenommen wurde. 1989 soll er auf der Flucht in Brusio GR einen Grenzwächter erschossen haben. Die Anklage wirft ihm deshalb auch Mord vor.
"Unglaubliche Überreizung"
An diesem zweiten Anklagepunkt sei er interessiert - im Gegensatz zur Anklage wegen Mordversuchs - sagte Camenisch gestern. Er wolle deshalb erst in der kommenden Woche bei den Verhandlungen dabei sein und sich zuvor erholen. Sein Anwalt, Bernard Rambert, hatte den Antrag gestellt, seinen Mandanten für den Rest der laufenden Woche zu dispensieren. Der Verteidiger machte gesundheitliche Gründe geltend. Für den seit Jahren an Kleingruppen und Einzelhaft gewohnten Angeklagten bedeute die Menschenansammlung im Gericht "eine unglaubliche Überreizung". Der ohnehin gesundheitlich angeschlagene Camenisch sei zurzeit auch noch stark erkältet und leide obendrein an einer akuten Migräne.
Nach längerem Hin und Her - der Staatsanwalt wollte auf der Anwesenheit des Angeklagten bestehen - entschied das Gericht im Sinne eines Kompromisses: Für den Dienstag dispensierte es den Angeklagten mit der Auflage, sich vom Gefängnisarzt untersuchen zu lassen und ein Attest über seine Verhandlungstauglichkeit vorzulegen. Camenisch muss zudem seinen freiwilligen Verzicht auf das ihm zustehende rechtliche Gehör schriftlich bestätigen. Am Montag hat der Angeklagte wieder anwesend zu sein. (sda)
HOCH
[ document info ]
CopyLeft
© So Oder So
Dokument veröffentlicht am 13.05.2004 um 9:45 Uhr durch OnlineRedaktion
zuletzt geändert am
17.06.2005 - 07:31
[HOCH] Artikel
kommentieren (0) empfehlen drucken
verfassen oder
versenden:
|