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Solidarität mit den Gefangenen aus Action Directe

 

Ende letzter Woche wurden bei zwei Gefangenen aus Action Directe nach 17 Jahren Haft Tumorerkrankungen diagnostiziert.

Solidarität mit den Gefangenen aus Action Directe

Ende letzter Woche wurden bei zwei Gefangenen aus Action Directe nach 17 Jahren Haft Tumorerkrankungen diagnostiziert.
Am Dienstag, den 16.3. wurde Joelle Aubron bereits an einem Hirntumor im Krankenhaus von Lille operiert. Bei Jean Marc Rouillan wurde Lungenkrebs mit Befall der Lymphbahnen diagnostiziert. Er wartet immer noch auf eine genauere Untersuchung und war bis einschließlich heute noch nicht ins Krankenhaus verlegt worden.
Insgesamt sitzen fünf Gefangene aus Action Directe (AD) in verschiedenen Gefängnissen Frankreichs.
Action Directe war eine Guerillaorganisation, die in den 80er Jahren den bewaffneten Kampf in Westeuropa führte. Ab Mai 1979 organisierte Action Directe Angriffe gegen Einrichtungen, an denen politische Entscheidungen des Staates gefällt werden. Seit ´85 führte AD unter anderem Aktionen gegen einen Verantwortlichen für Waffenhandel (General Audran) durch und gegen einen der großen Unternehmer (Georges Besse), treibende Kraft für industrielle Umstrukturierungen und Massenentlassungen.
Régis Schleicher wurde bereits 1984 verhaftet und zu lebenslänglich mit einer Mindeststrafe von 15 Jahren verurteilt. Mittlerweile sitzt er seit 20 Jahren im Gefängnis. Seit Herbst 2001 hat er drei Anträge auf Freilassung gestellt. Alle wurden abgelehnt.
Einer der Haftrichter forderte ihn schriftlich auf, sich von den Kämpfen der türkischen und palästinensischen Gefangenen zu distanzieren. Als Régis dies ablehnte, sagte ihm der Richter ganz offen, dass er mit einer solchen Position niemals aus dem Gefängnis kommen würde. Die wahren Hintergründe der andauernden Haft offenbaren sich. Aus der Sicht der Justiz sollen die Gefangenen abschwören oder im Knast krepieren.

Nach zahlreichen Verhaftungen, wurden im Februar 1987 auch Jean Marc Rouillan, Joelle Aubron, Nathalie Ménigon und Georges Cipriani verhaftet. Sie wurden zu lebenslänglicher Haft - mit einer Mindesthaftzeit von 18 Jahren - verurteilt. Alle vier sind mittlerweile schwer krank und eine Verbesserung ihrer jeweiligen Situation kann innerhalb der Gefängnisse nicht erreicht werden.

Über Jahre hinweg zwang der Staat den Gefangenen aus AD verschärfte Isolationsbedingungen und Sonderhaftbedingungen auf. Diese Haftbedingungen zielten auf körperliche und psychische Zerrüttung der Gefangenen. Kein/e der Gefangenen hat ihren/seinen politischen Überzeugungen abgeschworen. Selbst denjenigen unter den Gefangenen, die unter diesen Bedingungen schwer erkrankt sind, stellt sich die Frage des Abschwörens nicht, um raus zu kommen. Die Gefangenen haben mehrere lange Hungerstreiks gegen Isolation und für politische Zusammenlegung gemacht. Es dauerte zwölf Jahre, bis die Frauen „normale“ Haftbedingungen erhielten. Die zerstörerischen Bedingungen offenbaren mittlerweile ihre drastischen Auswirkungen überdeutlich.
Georges Cipriani war über lange Zeiträume in der Psychiatrie und ist zur Zeit wieder im Gefängnis von Ensisheim (Elsaß). Nathalie Ménigon hat seit 1996 drei Schlaganfälle erlitten, von denen sie sich nicht erholt hat. Noch im Februar unternahm sie im Gefängnis von Bapaume (Nordfrankreich) einen zehntägigen Hungerstreik für ihre Freilassung und für adäquate medizinische Behandlungen.
Die Reaktion der Gefängnisverwaltung fügte sich in die Logik der Jahre ein und sie entzogen ihr während des Hungerstreiks die für sie lebensnotwendigen blutverdünnenden Medikamente. Das Risiko eines weiteren Schlaganfalles wurde damit bereitwillig in Kauf genommen.
Die menschenverachtende Behandlung setzt sich im Umgang mit den an Tumoren Erkrankten fort. Joelle Aubron wurde von ihrer Einlieferung ins Krankenhaus am 6. März, bis zu ihrer Operation am 16. März, jeder Kontakt – auch mit Angehörigen- verwehrt.
Bei Jean Marc Rouillan wurde zufällig bei einer Untersuchung anlässlich seiner Verlegung von Arles nach Moulins ein Schatten auf der Lunge festgestellt. Über drei Monate vergingen, bis eine Computertomographie zur genaueren Diagnose gemacht wurde. Trotz der Diagnose Krebs, geschieht nunmehr seit einer Woche wieder nichts. Eine Verlegung in ein Krankenhaus nach Lyon zur Gewebeentnahme ist angekündigt. Erst nach dieser Untersuchung kann überhaupt eine Therapie festgelegt werden.

Das gesamte Vorgehen zeigt unmissverständlich, dass eine Behandlung der Gefangenen, solange sie der Justizverwaltung unterstehen, nicht gewährleistet ist. Nathalie Ménigon hat bereits zwei Anträge auf Haftentlassung gestellt. Nach dem sogenannten „Kouchner- Gesetz“ ist eine Haftentlassung aus Gesundheitsgründen möglich. Beide Anträge wurden abgelehnt. Am 26. März wird ihr Antrag erneut geprüft.
Ein menschenwürdiger Umgang mit dieser sich weiter verschärfenden Gesamtsituation kann nur die Haftentlassung aller Gefangenen aus Action Directe sein.

Freilassung der Gefangenen aus Action Directe!!


Kundgebung in Paris
Mittwoch, den 24.März 18:00 Uhr
für die medizinische Versorgung und die Freilassung der Gefangenen vor der Administration pénitentiaire (zentrale Gefängnisverwaltung).

Schreibt Protestbriefe/Petitionen an:

Zentrale Gefängnisverwaltung
Direction de l´administration pénitentiaire
8-10, rue du Renard
F 75004 Paris

Justizministerium
Chancellerie, DACG
13, place de Vendôme
75042 Paris Cedex 01
Tel : 0033 /144776060


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Dokument veröffentlicht am 20.03.2004 um 18:13 Uhr durch Libertad_Frankfurt
zuletzt geändert am 17.06.2005 - 07:31
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