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Texte des Kollektivs "Ne laissons pas faire" (Nicht Gewährenlassen) zum Hungerstreik von Nathalie Ménigon

 

Wir erfahren soeben, dass Nathalie Ménigon vor 5 Tagen einen Hungerstreik begonnen hat mit der Forderung nach medizinischer Behandlung. Ihr schwacher Gesundheitszustand, die Folgen der cerebral-vaskulären Vorfälle machen diesen Hungerstreik extrem gefährlich.

Im Juni 2003 entschloss sich Nathalie, gegen die Verschärfung ihrer Haftbedingungen und den Abbruch ihrer Krankengymnastik, die ihr verschrieben worden war, zu protestieren. Nathalie kletterte dazu ein 2,70 m hohes Gitter im Hof hoch, das eine Grünfläche einfasst. Als sie sich erschöpft an der Spitze festklammern wollte, hat sie sich den linken Vorderarm und die rechte Hand tief eingeschnitten. Diese Wunden mussten mit 41 Stichen unter Vollnarkose genäht werden.

Im November 2003 hat der französische Staat unter dem Deckmantel der "Störung der öffentlichen Ordnung" die Freilassung Nathalie Ménigons aus medizinischen Gründen abgelehnt. Ein solcher Vorwand stand der Freilassung von Maurice Papon nicht entgegen. Es stimmt, das Gesetz trifft den Staatsbeamten und die revolutionäre Militante nicht mit der gleichen Härte. Die Verbrechen des Staates werden gut gedeckt, nicht die gegen den Staat.

Nathalies Gesundheit lässt einen Hungerstreik nicht zu, sie ist sich dessen bewusst, sagt aber trotzdem von sich, dass sie "zu allem entschlossen" ist. Nathalie Ménigon muss so schnell wie möglich freigelassen werden. Nur außerhalb einer Gefängniseinrichtung kann sie behandelt werden.

Schickt Unterstützungsbotschaften, verteilt die Information... Wir werden euch über jede Unterstützungsinitiative informieren.

Für Nlpf
Patrick

Collectif Ne Laissons Pas Faire
NLPF c/o LPJ
58, rue Gay-Lussac
75005 Paris
NLPf@no-log.org
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Nathalie Ménigon riskiert einen cerebral-vaskulären Vorfall

Die Gefängnisverwaltung hat alle Medikamente von Nathalie Ménigon (im Hungerstreik seit Montag 16. Februar) beschlagnahmt.

Diese Beschlagnahme schließt auch die blutgerinnungshemmenden Mittel ein, eine Grundbehandlung zur Prävention von Rückfällen bei cerebral-vaskulären Vorfällen. Dieser Behandlungsabbruch ist kriminell und zeugt - wenn es dazu überhaupt noch eines Beweises bedurfte - von der totalen Unfähigkeit der Gefängnisverwaltung, sich um die "Behandlung" zu kümmern.

Das Kollektiv Nlpf weist darauf hin, dass die Gefängnisverwaltung voll verantwortlich für den schlechten Gesundheitszustand von Nathalie Ménigon ist. 1998 hatte Nathalie Ménigon einen cerebral-vaskulären Vorfall. Sie wurde nur aufgrund der starken Mobilisiserung ihrer Genossen, Freunde und Angehörigen (im Gefängnis oder draußen) "behandelt". Erst bei Folgeuntersuchungen aufgrund ihres Antrag auf Freilassung aus medizinischen Gründen wurden die Spuren eines weiteren Vorfalles, der in Bapaume passierte, entdeckt.

Vor 6 Monaten protestierte Nathalie gegen den Mangel an medizinischer Behandlung, insbesondere Krankengymnastik, und kletterte auf ein Gitter im Innern des Gefängnisses hoch. Sie zog sich dabei tiefe Verletztungen zu, bekam aber die Zusage von medizinischer Behandlung. Zusagen, die nicht zu konkreten Ergebnissen führten.

Heute hat Nathalie ihre Entscheidung getroffen: Sie ist im Hungerstreik bis Behandlungen durchgeführt werden. Nathalie erschien uns physisch schwach aber wild entschlossen.

Das Kollektiv Nlpf prangert die Unterbrechung der Behandlung Nathalies mit blutgerinnungshemmenden Medikamenten als kriminell an. Die Erfahrung zeigt uns, dass Nathalie solange nicht behandelt wird wie sie in den Händen der Gefängisverwaltung ist.

Sofortige Freilassung von Nathalie Ménigon!
Freiheit für die Gefangenen aus Action Directe

Collectif Nlpf

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Aus dem Flugblatt des Kollektivs Nlpf vom 24. Februar 2004

"...
Es muss gehandelt werden, die Zeit drängt!
Nathalies Gesundheitszustand wird rapide schwächer; ihre Mitgefangenen sind sehr beunruhigt wegen der so schnell eintretenden Folgen des Hungerstreiks für ihren Organismus, der mit den Jahren immer erschöpfter wurde. Die Situation ist kritisch, es muss gehandelt werden. Alle Akte der Solidarität zählen. Sie müssen jetzt verstärkt werden. Schreibt und telephoniert euren Protest an das Justizministerium (Chancellerie, DACG, 13 place Vendôme, 75042 Paris Cedex 01, Tel. 01 44 77 60 60), an das Gefängnis von Bapaume (chemin des Anzacs, 62451 Bapaume, UCSA: tel. 03 21 15 29 50) und schickt Solidaritätsbotschaften an Nathalie (2173J).

Versammlung am Montag, 1. März um 18 Uhr vor der Gefängnisverwaltung,
(Ecke rue Renard/rue de la Ferronerie, métro Hôtel-de-Ville)...."

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Zusammenfassung des Kommuniqués der Justizkommission der Kommunistischen Partei Frankreichs

Die Kommission drückt ihre Besorgnis über den Gesundheitszustand von Nathalie Ménigon aus und weist darauf hin, dass zweimal eine Aussetzung ihrer Haft abgelehnt wurde, obwohl dies nach dem Gesetz Kouchner (Aussetzung von Haftstrafen, wenn der Gesundheitszustand von Gefangenen unvereinbar mit der Inhaftierung ist). In der Erklärung der Kommission, die von Henri Malberg unterschrieben wurde, werden mehrere Gefangene aufgezählt, auf die das Gesetz ihrer Meinung nach angewandt werden sollte. Die Kommission kritisiert, dass die Menschenrechte in den französischen Gefängnissen regelmäßig verletzt werden und dass die Europäische Menschenrechtskommission und die Kommission zur Verhinderung von Folter in Europa Frankreich regelmäßig verurteilt haben.
"Wir schlagen Alarm: Gesetz und Recht müssen auf alle angewandt werden". So die Kommission und schließt Nathalie Ménigon damit ein.


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Dokument veröffentlicht am 26.02.2004 um 23:23 Uhr durch Libertad_Sued
zuletzt geändert am 17.06.2005 - 07:31
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