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Anklage ohne Beweise
Griechenland: Prozess gegen mutmassliche Mitglieder des "Revolutionaeren Volkskampfes"

 

Seit vergangener Woche laeuft in Griechenland der zweite grosse "Terroristenprozess". Vier Maennern und einer Frau
wird die Mitgliedschaft im "Revolutionaeren Volkskampf" (Epanastatikos Laikos Agonas, ELA) und die Beteiligung an
Anschlaegen vorgeworfen.


Anklage ohne Beweise
Griechenland: Prozess gegen mutmassliche Mitglieder des "Revolutionaeren Volkskampfes"
Heike Schrader, Athen

Seit vergangener Woche laeuft in Griechenland der zweite grosse "Terroristenprozess". Vier Maennern und einer Frau
wird die Mitgliedschaft im "Revolutionaeren Volkskampf" (Epanastatikos Laikos Agonas, ELA) und die Beteiligung an
Anschlaegen vorgeworfen.

Der 1975 gegruendete ELA verstand sich als Teil der Massenbewegung des Volkes gegen das System. Sein Ziel war die Entwicklung dieser Bewegung "bis zum revolutionaeren Sturz des kapitalistisch-imperialistischen Systems und zur
Errichtung einer sozialistischen Herrschaft des Volkes".



In einer zwanzigjaehrigen Phase der "bewaffneten Propaganda" griff der ELA hauptsaechlich symbolische Ziele an.
Seine Bomben und Brandsaetze verursachten Sachschaeden an Gebaeuden von internationalen Konzernen und an Fahrzeugen
von Angehoerigen britischer und US-amerikanischer Militaers. Nicht nur die Unterstuetzung der einheimischen, auch die Solidaritaet mit der internationalen Arbeiterbewegung war Motiv fuer die Aktivitaeten des ELA. Als Reaktion auf den Tod der RAF-Gefangenen im deutschen Hochsicherheitsgefaengnis Stammheim setzten Mitglieder der Organisation im Oktober 1977 das Warenlager der AEG im Norden Athens in Brand. Bei einem Schusswechsel mit Zivilpolizisten kam dabei der mutmassliche Gruender des ELA und Herausgeber der Antipliroforise (Gegeninformation) Christos Kasimis, ums Leben. Die Verbreitung von Informationen und die "Ideologisierung" der Massenbewegung gehoerten zu den Schwerpunkten der ELA-Aktivitaeten. Die 42 Ausgaben der Antipliroforis waren auch an ausgewaehlten Kiosken und in Buchhandlungen erhaeltlich. Erst seit Anfang der 90er Jahre ging der ELA gezielt auch gegen Personen vor. Bei Angriffen auf Einrichtungen der Sondereinheiten der griechischen Polizei (MAT) wurden Polizisten getoetet und verletzt. 1995 stellte die Organisation ihre Aktivitaeten ohne eine oeffentliche Erklaerung ein.

Christos Tsigaridis ist der einzige Angeklagte, der eine Verbindung zum ELA zugibt. Der 64 Jahre alte Rentner
wurde im Februar 2003 festgenommen, erlitt jedoch in der Untersuchungshaft einen Herzanfall und wurde im Mai
vergangenen Jahres unter Auflagen aus dem Gefaengnis entlassen. Die anderen vier Angeklagten bestreiten jede der
Anschuldigungen. Michalis Kasimis nimmt an, dass er allein wegen seines Bruders Christos, der bei dem Anschlag auf
das AEG-Lager getoetet wurde, angeklagt ist. Die anderen drei Angeklagten sind auf Grund der Aussage der
Hauptbelastungszeugin Sofia Kiriakidou vor Gericht. Sie beschuldigt ihren Exehemann Angeletos Kanas sowie die
beiden Mitangeklagten Konstantinos Agapiou und Irini Athanasaki, fuehrende Mitglieder des ELA gewesen zu sein.
Angeblich hat sie die drei beim Bombenbauen beobachtet.

Der 52jaehrige Angeletos Kanas bezeichnet die Beschuldigungen als Hirngespinste, die seine Exfrau aus Eifersucht und Rachegeluesten erfunden habe. Konstantinos Agapiou fuehrt seine Verhaftung auf seine politische Vergangenheit als aktiver Kaempfer im Widerstand gegen die Militaerdiktatur in Griechenland zurueck. Irini Athanasaki "verdankt" ihren Platz auf der Anklagebank nach eigener Einschaetzung der Tatsache, dass sie sich geweigert hat, mit den Geheimdiensten zusammenzuarbeiten und ihren frueheren Lebenspartner Agapiou zu belasten.

Mehr als 400 Zeugen sind aufgeboten, um den Angeklagten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, die
Beteiligung an zwei Morden, 17 Mordversuchen und 69 Sprengstoffanschlaegen nachzuweisen. Die wenigsten werden
allerdings Wesentliches zum Prozess aussagen koennen. Andere Beweise, wie Fingerabdruecke oder Waffenfunde, gibt es ebenfalls nicht.


Den Artikel finden Sie unter:
http://www.jungewelt.de/2004/02-19/005.php

(c) Junge Welt 2004
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Dokument veröffentlicht am 19.02.2004 um 23:29 Uhr durch Libertad_Frankfurt
zuletzt geändert am 17.06.2005 - 06:31
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