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Schweiz: Bei Einreise verhaftet

 

Am 14.03. wurde die deutsche Internationalistin Gabriele Kanze bei der Einreise in die Schweiz verhaftet.

Schweiz: Bei Einreise verhaftet
Nachrichten von: {redaktion so oder so}

Am 14.03. wurde die deutsche Internationalistin Gabriele Kanze bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Meldung der So oder So und Text vom Collectiu d'Informació Internacionalista i Solidària (C.I.I.S.), Barcelona vom 7.04.02 ...

Schweiz: Bei Einreise verhaftet

Am Donnerstag, den 14. März 2002 wurde Gabriele Kanze bei der Einreise von der BRD in die Schweiz verhaftet. Gegen sie liegt seit 1995 ein internationaler Haftbefehl wegen Unterstützung des ETA-Kommandos Barcelona vor.
Seit dieser Zeit konnte sie die BRD nicht verlassen, ohne Gefahr zu laufen festgenommen zu werden.
Gabrielas Mann und Partner Benjamin Ramos, Internationalist aus Barcelona, wurde 1997 von Berlin an den Spanischen Staat ausgeliefert und zu elf Jahren Knast wegen Fluchthilfe und Fälschung eines Autokennzeichens im Zusammenhang mit dem damaligen Kommando Barcelona von ETA verurteilt.
Wegen seines schlechten gesundheitlichen Zustandes, Benjamin Ramos ist HIV positiv, wurde er im Juni 2001 vorübergehend aus der Haft entlassen.
Bis zu ihrer Festnahme lebte und arbeitete Gabriela in Berlin. Zur Zeit ist sie in der Schweiz inhaftiert; mit einem Auslieferungsverfahren an den Spanischen Staat wird gerechnet.

siehe Artikel Collectiu d'Informació Internacionalista i Solidària (C.I.I.S.), Barcelona zur Verhaftung:

Zur Verhaftung von Gabriele Kanze

Gabriele Kanze wurde am 14. März 02 bei ihrer Einreise in die Schweiz von der Schweizer Polizei verhaftet. Gegen sie liegt seit 1994 ein internationaler Haftbefehl wegen Unterstützung des damaligen ETA-Kommandos Barcelona vor. Der konkrete Vorwurf lautet, dass Gabriele eine Wohnung gemietet haben soll, die von Mitgliedern des Kommandos genutzt wurde. Die Hinweise auf die Wohnung wurden nach der Verhaftung eines Mitglieds des Kommandos, Pipe, unter Folter erpresst. Nach einem internationalen Abkommen sind Anklagen, die unter Folter zustande kommen, unrechtmäßig. Gabriele lebte und arbeitete zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung in Berlin. Zum Hintergrund ihrer Festnahme kann ein ähnlicher „Fall“ herangezogen werden, der bereits zu einer Verurteilung geführt hat:
Ihr Lebensgefährte Benjamí Ramos, dem ebenfalls Unterstützung des Kommandos Barcelona vorgeworfen wurde, war bereits 1995 in Berlin verhaftet und 1996 an den spanischen Staat ausgeliefert worden. Die BRD hielt sich nicht an das o.g. internationale Abkommen bzgl. Aussagen, die unter Folter zustande kommen und verzichtete letztendlich auch auf die Einhaltung eines vom Berliner Kammergericht aufgestellten Forderungskatalogs, der die Unversehrtheit von Benjamí Ramos garantieren sollte. Ungeachtet dessen, dass ihm bei seiner Auslieferung Folter drohte und die hygienischen Verhältnisse in spanischen Knästen für ihn eine lebensbedrohliche Situation aufgrund seiner Immunschwäche darstellten, wurde er in einer nicht angekündigten Auslieferungsaktion, von der nicht einmal seine
Berliner Anwältin unterrichtet worden war, im Juni 1996 unter menschenunwürdigen Bedingungen in den spanischen Staat gebracht und dort im gleichen politisch-juristischen Zusammenhang wie jetzt Gabriele – Unterstützung des Kommandos Barcelona – zu über 11 Jahren Knast verurteilt. Seit Sommer letzten Jahres ist die Haft aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes unterbrochen.
Aufgrund des internationalen Haftbefehl konnte Gabriele seit 1994 die BRD nicht verlassen, ohne Gefahr zu laufen festgenommen zu werden. Sie wurde am 14. März von den Schweizer Behörden verhaftet und befindet sich seitdem im Untersuchungsgefängnis in Flums, im Schweizer Kanton St. Gallen. Die Schweizer Behörden zögerten zunächst einen Auslieferungsantrag zu stellen. Die spanischen Behörden reagierten jedoch auf die Anforderung des Auslieferungsantrages prompt und schickten das Dokument auf Spanisch zu, was die Schweiz nicht akzeptierte. Sie haben nun 40 Tage Zeit, die Übersetzung nachzureichen, was bisher noch nicht geschehen ist. Es ist unklar, ob der spanische Staat an dem Auslieferungsbegehren festhält, aber es ist in jedem Falle damit zu rechnen.

Zu Gabrieles Situation
Gabriele geht es den Umständen entsprechend gut. Es wurde keine Isolationshaft gegen sie verhängt, doch ist sie faktisch allein: Sie ist als einzige Frau inhaftiert in einem Knastneubau, der für ca. 30 Gefangene konzipiert ist und in dem noch fünf Männer sitzen. Sie könnte die Verlegung in einen anderen Knast beantragen, lehnt dies jedoch ab, da sie eine allgemeine Verschlechterung ihrer Bedingungen befürchtet.
Ihre Post wird zensiert, die Briefe, die sie an Benjamí geschrieben hat, sind bisher noch nicht angekommen. Es ist unklar, wo diese Postverzögerung hakt, ob bei den Knastbehörden oder ob die spanischen B. und Geheimdienst.
In der Osterwoche hatte Gabriele Besuch von ihren Eltern und einem baskischen Anwalt, ihr Schweizer Anwalt kann sie ohne Einschränkungen sehen. Sie freut sich über Post und Solidarität, insbesondere auch über Bücher, am besten originalverpackt.

Ihre Adresse ist:
Gabriele Kanze
c/o Untersuchungsgefängnis
Bergstr. 22
CH 8890 Flums
Schweiz

Zu Benjamís Situation
Wir nutzen die Gelegenheit, um auch über Benjamís aktuelle Situation zu berichten:
Im Juni letzten Jahres wurde er aufgrund seines sehr schlechten Gesundheitszustandes vorübergehend aus der Haft entlassen. Er war im September 2001 mehr als einen Monat im Krankenhaus und erholt sich seitdem langsam. Seine Anträge, Gabriele in Berlin zu besuchen, wurden bisher von spanischen Gerichten abgelehnt bzw. nicht beantwortet. Er darf den spanischen Staat nicht verlassen, muss sich regelmäßig bei den Behörden melden und wird auch regelmäßig von einem Amtsarzt untersucht, um bei verbessertem Gesundheitszustand wieder in den Knast geschickt zu werden. Seine vorläufige Freilassung aus Krankheitsgründen ist nur eine Haftunterbrechung, die weder auf die Dauer der Haftzeit noch auf Bewährungsfristen oder eine Freilassung nach Absitzen von 2/3 positiven Einfluss hat. Daher ist seine momentane Situation eine Art „Freiheit auf Abruf“, eine weitere Repressionsmaßnahme.

C.I.I.S. Barcelona, 7.4.02




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Dokument veröffentlicht am 08.04.2002 um 13:58 Uhr durch Libertad_Saar
zuletzt geändert am 17.06.2005 - 06:31
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